Lisa Graf
Mein Nachbar pocht auf sein Notwegerecht und durchkreuzt ständig unseren Garten auf dem Weg zur Straße. Wie kann ich mich wehren?
Antworten (7)
Warum hat er keine Zugang zu einer Straße?
Wenn er tatsächlich ein Notwegerecht hat, hast Du das Recht Dir die Nutzung bezahlen zu lassen.
Wenn er tatsächlich ein Notwegerecht hat, hast Du das Recht Dir die Nutzung bezahlen zu lassen.
Wenn er das nur aus Bequemlichkeit macht (also auch noch einen anderen Zugang zu einem öffentlichen Weg von seinem Grundstück aus hat) würde ich Zaun. Mauer oder Brombeerhecke vorschlagen.
Wenn nicht, eine entsprechende Berechnung wie oben vorgeschlagen.
Wenn nicht, eine entsprechende Berechnung wie oben vorgeschlagen.
Hallo Lisa, also wenn er tatsächlich das Grundstück "durchkreuzen" muss, dann sollte sowohl die Zahlung, als auch die zu benutzende Fläche geregelt sein - notfalls per Gericht, wenn ansonsten keine Einigung zu erzielen ist. :-(
Hier sind alle relevante Fakten zu finden:
Das Notwegerecht
Die entsprechende Gesetze sind bei Wikipedia aufgeführt:http://de.wikipedia.org/wiki/Notwegerecht
Hier sind alle relevante Fakten zu finden:
Das Notwegerecht
Die entsprechende Gesetze sind bei Wikipedia aufgeführt:http://de.wikipedia.org/wiki/Notwegerecht
Wegerrechte sind normalerweise im Grundbuch vermerkt, Wenn es da drin steht, hast du keine Chance ihm das zu verbieten, dann ist das sein Recht. Wenn im Grundbuch nichts steht, er aber keine andere Möglichkeit hat, sein Grundstück zu verlassen, dann ist das Recht auch auf seiner Seite.
Besitzt der Nachbar keinen eigenen Weg zur Straße? Wenn er einen eigenen Fußweg hat, was eigentlich der Fall sein sollte, gibt es keinen Grund, Ihr Grundstück zu betreten. Aber wenn er für sein Auto keine Zufahrt zur Straße besitzt, und er kommt nur über Ihren Garten zur Straße, dann ist er leider im Recht.
Auf diesem recht kann er nur bestehen, wenn es gar keinen anderen Weg zur Strasse für ihn gibt, es sei denn er hat ein eingetragenes Wegerecht über dein Grundstück. Sonst würde ich eine Zaun ziehen und ihn anzeigen, wenn er ihn beschädigt oder übersteigt.