Adrianamare
Meine Tante in Frankreich möchte mir später ihr Haus vererben. Ich bin Deutsche. Worauf muss ich achten bezüglich des Erbrechts?
Antworten (18)
Das französische Erbrecht ist recht merkwürdig. Deine Tante kann dir das Haus zwar vererben, aber ob du es bekommst, ist eine andere Frage. In Frankreich hat der Staat bei Immobilien, die vererbt werden, ein Vorbesitzrecht / Vorkaufsrecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob du Deutsche bist oder Französin. Sicherer ist es, wenn du das Haus zu Lebzeiten deiner Tante "kaufst".
Du solltest darauf achten die professionellen Rat von einem Experten zu holen. Selbsternannte Experten wird es im Internet zuhauf geben, aber was nützt das? Ich würde mir einen Anwalt suchen der sich mit Erbrecht auskennt.
@fiatpolski: Du hast recht mit deinem Hinweis, dafür den Rat eines Anwaltes einzuholen. Aber mit dem selbsternannten Experten kannst du nicht mich meinen. Ich habe hier keine Meinung gepostet, sondern meine Erfahrung beim Hauskauf in Frankreich. Im Grundbuch meines Hauses ist jedenfalls der Staat mit Vorrecht eingetragen.
Nach französischem Recht erben die Kinder das in Frankreich befindliche oder unter französisches Recht fallende Vermögen. Ein Ehepartner behält nur ein sehr eingeschränktes Nutznießrecht.
In Frankreich befindliches Vermögen wäre etwa das Haus deiner deutschen Tante mit Zweitwohnsitz in Frankreich. Ist sie Französin gilt auch ausländisches Vermögen als Erbmasse.
Sind keine direkten Erben vorhanden, fehlt Kontakt zum französischen Umfeld des Verstorbenen und bist du nicht in der Lage, französische Bürgen zu stellen, wozu du gesetzlich verpflichtet bist wenn du das Haus nutzen willst kann ohne Testament das Erbe sogar an den französischen Staat fallen.
Das französische Erbrecht ist kompliziert und man sollte unter allen Umständen einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt und Notar zu Rate ziehen.
Eine Bananenrepublik ist allerdings Frankreich nicht, enteignet wird man so schnell nirgendwo in Europa.
Grüßle aus dem Dreiländereck D-CH-F
In Frankreich befindliches Vermögen wäre etwa das Haus deiner deutschen Tante mit Zweitwohnsitz in Frankreich. Ist sie Französin gilt auch ausländisches Vermögen als Erbmasse.
Sind keine direkten Erben vorhanden, fehlt Kontakt zum französischen Umfeld des Verstorbenen und bist du nicht in der Lage, französische Bürgen zu stellen, wozu du gesetzlich verpflichtet bist wenn du das Haus nutzen willst kann ohne Testament das Erbe sogar an den französischen Staat fallen.
Das französische Erbrecht ist kompliziert und man sollte unter allen Umständen einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt und Notar zu Rate ziehen.
Eine Bananenrepublik ist allerdings Frankreich nicht, enteignet wird man so schnell nirgendwo in Europa.
Grüßle aus dem Dreiländereck D-CH-F
Du musst unbedingt nachweisen, dass du erbberechtigt bist, entweder durch Zeugenaussagen oder andere Urkunden, die deine Verwandtschaft zur Erblasserin dokumentieren.
Es kann sein, dass du auch in Deutschland Erbschaftssteuer zahlen musst, dabei besteht die Möglichkeit, Steuern die du für das Erbe in Frankreich entrichtet hast, in Deutschland anrechnen zu lassen.
Es kann sein, dass du auch in Deutschland Erbschaftssteuer zahlen musst, dabei besteht die Möglichkeit, Steuern die du für das Erbe in Frankreich entrichtet hast, in Deutschland anrechnen zu lassen.
Das Erbrecht in Frankreich ist ziemlich ähnlich wie in Deutschland. Da es auch ein europäisches Land ist, sollten keine Schwierigkeiten auftreten. Natürlich muss Ihre Tante das offizielle Erbrecht beachten. Eigene Kinder können nicht einfach total enterbt werden, höchstens auf den Pflichtteil herunter gesetzt werden. Ansonsten ist sie aber frei in ihrer Entscheidung.
@Finn Win: Eben nicht! Du solltest mal lesen, was hier schon steht. Nochmal: Im Grundbuch meines Hauses in Frankreich, in der Ortschaft Vidauban, ist der französische Staat miteingetragen. Diese Tatsache wird tragend im Erbschaftsfalle. Und dieses staatliche Vorrecht gibt es in Deutschland nicht, wäre geradezu undenkbar.
Von Le Luc kommend, im ersten Kreisverkehr in Vidauban 2. abbiegen, also quasi links ab, nach der Wohnanlage, die dann links kommt.
43° 25' 07.25 N
006° 24' 33.76 E
43° 25' 07.25 N
006° 24' 33.76 E
ja, schon am 28.11.2011 um 15:35 uhr.
rothy, du musst die sicherheitsvorkehrungen deines ferienhauses verstärken.
rothy, du musst die sicherheitsvorkehrungen deines ferienhauses verstärken.
Das Erbrecht in Frankreich unterscheidet sich von dem in Deutschland.
Um Probleme zu vermeiden, sollte unbedingt ein Testament auf gegenseitiges Erbe ausgesetzt werden.
Denn in Frankreich erben nach dem Ableben sofort die Kinder des Verstorbenen.
Das Testament sollte von einem französichen Notar abgeschlossen werden, um eine Nichterkennung des deutschen Testaments auszuschließen.
Das Vermögen wird nicht wie in Deutschland mit einem einheitlichen Steuersatz versteuert, sondern mit progressiven Steuersätzen.
Um Probleme zu vermeiden, sollte unbedingt ein Testament auf gegenseitiges Erbe ausgesetzt werden.
Denn in Frankreich erben nach dem Ableben sofort die Kinder des Verstorbenen.
Das Testament sollte von einem französichen Notar abgeschlossen werden, um eine Nichterkennung des deutschen Testaments auszuschließen.
Das Vermögen wird nicht wie in Deutschland mit einem einheitlichen Steuersatz versteuert, sondern mit progressiven Steuersätzen.