alwin
Mieterhöhung
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Die Modernisierungsumlage ist eine Sonderform der Mieterhöhung nach einer abgeschlossenen Modernisierung (§ 559 BGB). Sind die Voraussetzungen gegeben, kann der Vermieter die jährliche Miete um bis zu 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Man spricht daher allgemein auch von einer Umlage der Modernisierungskosten.
Der Mieter kann im Falle einer Mieterhöhung wegen Modernisierung das Mietverhältnis spätestens am 3. Werktag des Monats, von dem an die Miete erhöht wird, für den Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Macht der Mieter von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, tritt die Mieterhöhung für die restliche Mietdauer nicht ein (§ 561 Abs. 1 BGB).
Der Mieter kann im Falle einer Mieterhöhung wegen Modernisierung das Mietverhältnis spätestens am 3. Werktag des Monats, von dem an die Miete erhöht wird, für den Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Macht der Mieter von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, tritt die Mieterhöhung für die restliche Mietdauer nicht ein (§ 561 Abs. 1 BGB).