Mietminderung recht
Hallo! ich habe eine Frage zu mein Mietpreisänderung recht.
Da seit 1 1/2 Jahren wurde bei mir in der Whg die Eingangstür ausgetauscht / erneuert, dadurch wurden Platten auf dem Fußboden beschädigt und um die Tür herum noch nicht fertig gemalt. Trotz mehrmalige Anrufe und email ändert sich nichts. Begründung ist die Corona Zeit und Technikermangel.
Darf ich Mietmienderung von alleine festlegen wenn ja wie berechne ich das und wenn ja mit welcher Begründung oder welchen § darf spricht für mein Recht ???
Freu mich auf eine Antwort und Hilfe.
Mit freundlichen
Fr. Rexhaj
E-M: viola_103@hotmail.com
Da seit 1 1/2 Jahren wurde bei mir in der Whg die Eingangstür ausgetauscht / erneuert, dadurch wurden Platten auf dem Fußboden beschädigt und um die Tür herum noch nicht fertig gemalt. Trotz mehrmalige Anrufe und email ändert sich nichts. Begründung ist die Corona Zeit und Technikermangel.
Darf ich Mietmienderung von alleine festlegen wenn ja wie berechne ich das und wenn ja mit welcher Begründung oder welchen § darf spricht für mein Recht ???
Freu mich auf eine Antwort und Hilfe.
Mit freundlichen
Fr. Rexhaj
E-M: viola_103@hotmail.com
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