Mietrecht bei Tod
Hallo
Wie ist es wenn ein Mieter alleine wohnt, verstirbt und es KEIN Erbe gibt, jedoch Verwandte? Hat der Vermieter dann Anspruch auf Weiterzahlung der Miete?
Wie ist es wenn ein Mieter alleine wohnt, verstirbt und es KEIN Erbe gibt, jedoch Verwandte? Hat der Vermieter dann Anspruch auf Weiterzahlung der Miete?
Antworten (2)
Es ist doch nur gerecht, wenn die restlichen Mieter/Innen für ein weiteres Jahr, die Miete für den verstorbenen Mieter weiter zahlen.
Ein kleiner Dauerauftrag zur Bank und gut ists.
Warum sollte man sich mit der popeligen Verwandtschaft rumärgern?
Ein kleiner Dauerauftrag zur Bank und gut ists.
Warum sollte man sich mit der popeligen Verwandtschaft rumärgern?
Es ist unerheblich, ob es ein Erbe, sprich etwas zu erben gibt.
Verwandte werden der Reihe der Erbfolge nach angeschrieben und erst wenn der letzte abgelehnt hat, sitzt der Vermieter auf den Kosten.
Wenn nichts zu erben da ist, ist das Erbe wegen den Mietverpflichtungen überschuldet. Deshalb lehnen die Verwandten in der Regel ab.
Der Vermieter kann dann zum Nachlassgericht gehen und sich das Recht zur Verwertung des Nachlasses eine Bescheinigung ausstellen lassen. Dann kann er entrümpeln und renovieren. Wertgegenstände haben die Verwandten längst entfernt. Er kann aber auch über Bankguthaben verfügen und Konten auflösen. Er bleibt auf allen Kosten sitzen.
Verwandte werden der Reihe der Erbfolge nach angeschrieben und erst wenn der letzte abgelehnt hat, sitzt der Vermieter auf den Kosten.
Wenn nichts zu erben da ist, ist das Erbe wegen den Mietverpflichtungen überschuldet. Deshalb lehnen die Verwandten in der Regel ab.
Der Vermieter kann dann zum Nachlassgericht gehen und sich das Recht zur Verwertung des Nachlasses eine Bescheinigung ausstellen lassen. Dann kann er entrümpeln und renovieren. Wertgegenstände haben die Verwandten längst entfernt. Er kann aber auch über Bankguthaben verfügen und Konten auflösen. Er bleibt auf allen Kosten sitzen.