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Gast

Fristlose Kündigung? ??

Ich würde gern erfragen ob ich mich richtig verhalten habe. Das Mietverhältnis war am Anfang richtig gut. Dann wollte der Vermieter der mit im Haus wohnt ( Erdgeschoss ) über alles Bescheid wissen. Wer zum Beispiel mein Besuch ist, wann man zur Arbeit muss ect. Hier habe ich ihn nicht dran teilnehmen lassen. Meine Privatsphäre. Daraufhin wurde das Mietverhältnis angespannt. Z.b. Ohne Voranmeldung Wasser abgestellt, Heizung wurde an Rohren abgefühlt wann und wieviel geheizt wird, nach einem Wasserschaden ( schmelzwasser Schnee, das Wasser lief über mehrere Tage in die decke und Steckdosen ) Vermieter unternahm nach Sichtung nix. Daraufhin wollte ich das Mietverhältnis beenden. Kündigung erfolgte fristgerecht. Un der Auflösungphase zeigte sich das er hinter meinem Rücken die Wohnung betrat doch beweise fehlten. Daraufhin erfolgte hinter meiner Tür in meiner Wohnung auf dem Flur eine kamara mir bewegungsmelder. Vor der Haustür erfolgte ein Hinweis das die Wohnung videoüberwacht wird. Im meiner Abwesenheit dann erfolgte vom Vermieter ohne vorheriger absprache das zweimalige betreten. Als ich ihn drauf ansprach das er dieses nicht dürfte, meinte er das er sich in der pflicht fühlte die heizung abzudrehen. Daraufhin erfolgte meinerseits die fristlose Kündigung mit dem Hinweis an dem Vermieter mit Paragraphen das dieses mein gutes Recht sei. Dieses sieht er nicht so. Er möchte mich jetzt wegen der zwei Monate Kaltmiete verklagen die ich wegen der fristlosen Kündigung nicht zahlte. Was soll ich nun tun. Unter diesen Bedingungen war ein zumutbares Mietverhältnis nicht mehr möglich. Klärungsgespäche wurden vom Vermieter ignoriert. Alles wurde per Schriftverkehr per einschreiben übermittelt. Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus. Viele grüße keno Marcel a.
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Antworten (2)
ingSND
Sowas nennt man Hausfriedensbruch, das ist strafbar und sollte allemal reichen, um ein zerstörtes Vertrauensverhältnis nachzuweisen. Das reicht m.E. für eine fristlose Kündigung - wenn Du die Aufnahmen hast.
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netter_fahrer
Das Verhalten des Vermieters ist nicht nur absolut übergriffig, sondern eine strafbare Handlung in Richtung Mobbing, Persönlichkeitsrechte und Hausfriedensbruch. Die Kamera ist ein illegaler Eingriff in deine Privatsphäre, ebenso das Wasser und Heizung abstellen etc.
Eine Wohnungsschlüssel darf er nur mit Erlaubnis des Mieters zurückbehalten. Tausche sofort den Schließzylinder deiner Tür aus, aber behalte ihn für den Auszugstag, entferne die Kamera, nachdem du sie fotografiert hast. Geh zum Anwalt. Dein Vermieter scheint keinerlei Ahnung zu haben, was er darf und was nicht. Eine anlasslose Videoüberwachung ist genauso unzulässig wie Fragen nach Besuch oder Arbeitszeiten, es geht ihn nichts an.
"Hausfriedensbruch, wenn der Vermieter einfach mit seinem Schlüssel in die Wohnung geht
Bei einem unberechtigten Betreten der Wohnung durch den Vermieter handelt es sich um Hausfriedensbruch.
Ein solcher Hausfriedensbruch kann zur Anzeige gebracht werden.
Darüber hinaus berechtigt ein solcher Vorfall den Mieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages." (promietrecht.de)
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