Mindestlohn
Mein Arbeitgeber schreibt ''aus wirtschaftlichen Gründen nachfolgende Vergütung: weiterhin 8,84 Euro pro Stunde, wenn man ein Fahrzeug fährt. Wohingegen die Zeit, die man z.B. im Shuttlefahrzeug verbringt, als rechtliche Ruhezeit abgerechnet und mit 3 Euro vergütet wird. Dieser Schritt ist leider vonnöten, um weiterhin im Geschäft bleiben und mit der Konkurrenz mithalten zu können''. ist Rechtlich
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