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Jamie Zimmermann

Mir ist aufgefallen, dass ich mich bei meiner letzten Provisionsberechnung zum meinem Ungunsten vertan habe. Mein Chef sagt, dass sei Pech aber zu spät. Es gibt keine Nachzahlung, aber ich denke, ich habe Anspruch darauf. Wie sieht das rechtlich aus?

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Antworten (4)
Felix_of_the_dark10
An deiner Stelle würde ich mich damit nicht zufrieden geben. Allerdings kann es durchaus sein, dass du wenig Aussichten auf Zuschlag hast. Es käme ganz auf deine Tätigkeit und die Rechnung an. Ich will dir aber raten, einen Anwalt zu konsultieren und um Rat zu fragen.
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Highspeed
Um welchen Betrag geht es? Wieso machst Du die Abrechnung für Dich selber? Vertue Dich doch beim nächsten mal einfach zu Deinen Gunsten, mal sehen, was der Chef dann sagt.
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Walnussvernichter
Also rein theoretisch hat man eine Frist von 3 Jahren für Rückforderungen, was man dann bei der nächsten Abrechnung hinzufügen kann. Allerdings hatte ich noch nicht so eine Situation, dass ich mich zu meinem Ungunsten verrechnet habe. Aber ich denke wenn man eine überarbeitete Abrechnung mit der klar definierten Differenz erstellt, dann steht einem auch das Geld zu.
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Joseph Huber
Wenn Du nur etwas vergessen hast und beweisen kannst, dass Du die Leistung erbracht hast, dann muss Dein Chef meiner Meinung nach auch zahlen. Bist Du als Handelsvertreter tätig, oder was für ein Vertragsverhältnis hast Du mit Deinem Chef? Müsste für Deinen Anspruch egal sein, könnte aber bei der Klärung der rechtlichen Frage helfen.
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