Antworten (4)
Mit jedem Jahr vor 65 (oder 67) Jahren 3 % Abzug, also mind. 21 % weniger als bei der Rente mit 65, bei 67 also nochmals 6 % weniger!
Die 58er Regelung und die vorzeitigen Altersruhegelder laufen aus.
Arbeitnehmer, welche in Altersteilzeit tätig waren, Arbeitslose oder auch langjährig Versicherte können vor dem 65. Lebensjahr ein vorgezogenes Altersruhegeld beziehen. Leider müssen sie dafür Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den man vorzeitig Rente bezieht, werden 0,3 Prozent abgezogen. Dieser Abschlag entfällt auch nicht mit Eintritt der Regelrentenzeit. Er ist lebenslang gültig.
Arbeitnehmer, welche in Altersteilzeit tätig waren, Arbeitslose oder auch langjährig Versicherte können vor dem 65. Lebensjahr ein vorgezogenes Altersruhegeld beziehen. Leider müssen sie dafür Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den man vorzeitig Rente bezieht, werden 0,3 Prozent abgezogen. Dieser Abschlag entfällt auch nicht mit Eintritt der Regelrentenzeit. Er ist lebenslang gültig.
Der Vorruhestand, also Rente mit 58 Jahren ist ein Auslaufmodell. Arbeitnehmer sollen in Zukunft ab 67 Jahren in Rente gehen können. wenn man vorzeitig in den Vorruhestand gehen möchte, muß man mit Abschlägen rechenen. Sie betragen 0,3 Prozent für jeden Monat des früheren Rentenbezugs. Und das bleibt bis zum Lebensende so. Bei Arbeitslosen gelten andere Modelle und Abschläge und bei Frauen ebenfalls. das fallen die Abschläge noch höher aus.
Wurde die Mindestversicherungszeit von 35 Versicherungsjahren erreicht und geht der Versicherte drei Jahre vor der eigentlichen Pensionsgrenze in den Ruhestand. So muss mit einem Abschlag von 10,8% gerechnet werden. Pro zusätzliches Jahr welches noch bis zum erreichen des gesetzlichen Pensionsalters nötig wäre, erhöht sich diesr Abschlag um weitere 3,6%.