Mündliche Abmahnung
Meine Kollegin bekam eine Abmahnung weil eine Kundin dem Chef irgendwelche Behauptung erzählt hat. Ist diese Abmahnung eigentlich rechtens
Antworten (7)
Ist das die ganze Geschichte? Hat der Chef die Kollegin nicht dazu Stellung nehmen lassen? Dann wäre das angreifbar, anderenfalls nicht.
Grundsätzlich ist eine Abmahnung auch mündlich gültig.
Sie unterliegt dabei den gleichen Formvorschriften wie eine schriftliche Abmahnung: zeitnah, nachweisbar (bei mündlich also vor Zeugen), auf einen bestimmten Grund bezogen und es müssen die Konsequenzen für den Wiederholungsfall klar genannt werden.
Wenn alles gegeben ist, dann ist sie formal gültig, insoweit auch zunächst einmal "rechtens".
Ob sie inhaltlich korrekt ist, ist eine ganz andere Sache. Man kann gegen eine inhaltlich zu Unrecht erteilte Abmahnung Widerspruch einlegen. Ohne Anhörung stehen die Chancen tatsächlich ganz gut.
Sie unterliegt dabei den gleichen Formvorschriften wie eine schriftliche Abmahnung: zeitnah, nachweisbar (bei mündlich also vor Zeugen), auf einen bestimmten Grund bezogen und es müssen die Konsequenzen für den Wiederholungsfall klar genannt werden.
Wenn alles gegeben ist, dann ist sie formal gültig, insoweit auch zunächst einmal "rechtens".
Ob sie inhaltlich korrekt ist, ist eine ganz andere Sache. Man kann gegen eine inhaltlich zu Unrecht erteilte Abmahnung Widerspruch einlegen. Ohne Anhörung stehen die Chancen tatsächlich ganz gut.
@pezzey: Du hast natürlich insofern recht, dass sich ein Arbeitnehmer sinnvollerweise an den Betriebsrat wendet, wenn er in einen Konflikt mit dem Arbeitgeber gerät. Ob es aber "ein Fall für den BR" ist? - schwierig - der Betriebsrat hat weder Zustimmungs- noch Informationsrechte, er hat direkt im Grunde GAR NICHTS mit einer Abmahnung zu tun.
Er darf natürlich auf Wunsch der Mitarbeiter*in beratend und unterstützend mitwirken bei dem Versuch, gegen die Abmahmung vorzugehen. Aber das dürftest Du auch und Du bist mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit nicht Mitglied im Betriebsrat der betroffenen Kollegin.
Er darf natürlich auf Wunsch der Mitarbeiter*in beratend und unterstützend mitwirken bei dem Versuch, gegen die Abmahmung vorzugehen. Aber das dürftest Du auch und Du bist mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit nicht Mitglied im Betriebsrat der betroffenen Kollegin.
Auf alle Fälle mal widersprechen und zwar schriftlich. Dann muss der Arbeitgeber die Abmahnung auch in Schriftform liefern und man hat was auf Papier in der Hand. Das heißt nicht, die Abmahnung fällt untern Teppich, aber im Streitfall ist ein Anwalt dankbar, wenn alles belegbar ist.
Ein Arbeitgeber, der seine Abmahnungen mündlich erteilt und nicht schriftlich, betreibt eher eine so kleine Klitsche, dass der Betriebsrat wahrscheinlich nicht existiert.
Mündlich oder schriftlich ist eher eine Frage der Grundhaltung desjenigen, der die Abmahnung ausspricht.
Auch in großen Konzernen gibt es sicherlich den ein oder anderen Gruppen- oder Abteilungsleiter, der eher zu verbaler Führung neigt.
Auch in großen Konzernen gibt es sicherlich den ein oder anderen Gruppen- oder Abteilungsleiter, der eher zu verbaler Führung neigt.