Müssen Beisetzungskosten in jedem Fall von getrennt lebender Ehefrau getragen werden?
Frau lebt seit ca.20 Jahren getrennt, keine Unterstützung, Unterhalt, allein auf sich gestellt. Grund: Alkoholproblem des Ehemannes. Unwürdige Zustände zwangen sie aus gemeinsamen Haus zu gehen und aus Kostengründen in nur eine EW. Sie war arbeitslos, auch Hartz IV, nun Rentnerin mit Regelaltersrente-Armutsrente. Mann soff sich z. Pflegefall (Tochter übernahm Betreueung bis Geld alle war) und er ist inzwischen verstorben.
Ein kleines Sparbuch zu Todeszwecken hatte sie ihrer u.a. Tochter auch ausgehändigt. Aus Vertrauensgründen hat sie dafür keine Unterlage. Nun soll die getrennt lebende Frau die Beisetzung an Stadtverw. zahlen, die diese veranlasste. Auf das Erbe hat sie aber auch verzichtet.( obwohl Geld für Haus von den Eltern kam)
Zugang zu ihrem Haus hatte sie die ganzen Jahre nicht. Was mit ihren privaten Sachen ist weiß sie nicht, wer sich daran vergriffen hat. Von den Umständen wurde sie chron. krank und hat keinerlei Unterstützung (Gebiet .Sachsen)
Frage: muß sie in jedem Fall die Kosten tragen? Mutter, Geschwister und Tochter des Toten leben noch) Kann sie die Übernahme der Kosten ablehnen?
Ein kleines Sparbuch zu Todeszwecken hatte sie ihrer u.a. Tochter auch ausgehändigt. Aus Vertrauensgründen hat sie dafür keine Unterlage. Nun soll die getrennt lebende Frau die Beisetzung an Stadtverw. zahlen, die diese veranlasste. Auf das Erbe hat sie aber auch verzichtet.( obwohl Geld für Haus von den Eltern kam)
Zugang zu ihrem Haus hatte sie die ganzen Jahre nicht. Was mit ihren privaten Sachen ist weiß sie nicht, wer sich daran vergriffen hat. Von den Umständen wurde sie chron. krank und hat keinerlei Unterstützung (Gebiet .Sachsen)
Frage: muß sie in jedem Fall die Kosten tragen? Mutter, Geschwister und Tochter des Toten leben noch) Kann sie die Übernahme der Kosten ablehnen?
Antworten (5)
Wenn die Frau so eine winzige Rente hat, muß sie auch nichts bezahlen. In diesem Fall wird wohl die Tochter Erbin sein und die Bestattung zahlen müssen.
Auch wenn sie auf das Erbe verzichtet hat, so kann es doch sein, daß sie an dem Nachlass auf einen Teil einen Eigentumsanspruch hat. Sie sollte sich auf Armenrecht von einem Anwalt beraten lassen.
Auch wenn sie auf das Erbe verzichtet hat, so kann es doch sein, daß sie an dem Nachlass auf einen Teil einen Eigentumsanspruch hat. Sie sollte sich auf Armenrecht von einem Anwalt beraten lassen.