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Gast

Muss die schriftliche Abmahnung dreimal um das gleiche Thema gehen?

Frage beantworten Frage Nummer 3000129500 Frage melden

Antworten (1)
Skorti
Nein schriftliche Abmahnungen müssen sich nicht um das gleiche Thema drehen.

Schriftliche Abmahnungen beziehen sich auf ein bestimmtes Verhalten. Da bei Wiederholung dieses Verhaltens sofort gekündigt werden kann, braucht es zum selben Verhalten keine weitere Abmahnung.

Somit sollte sich eine 2. oder 3. Abmahnung auf ein anderes Verhalten beziehen.
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