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GünnieThehHOFF

Muss ich als Mieter bei der Kündigung der Wohnung eigentlich einen Kündigungsgrund angeben? Hab das bisher noch nie machen müssen.

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Antworten (3)
MissUndercover
Die meisten Mietverhältnisse sind nicht für die Ewigkeit. Sie enden nach einem vereinbarten Termin, durch Aufhebung oder Kündigung. Bei einer regulären Kündigung muss man sich an die Fristen, welche in dem Mietvertrag geregelt sind, halten. In den meisten Fällen hat man eine Frist von 3 Monaten einzuhalten, bis man die Wohnung an den Vermieter übergeben kann. Auch sollte man sich an den Mietvertrag orientieren, in welchen Zustand die Wohnung übergeben werden muss. Dies betrifft die malermäßige Instandsetzung.
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Andy King
Nein. Der Grund der Kündigung ist deine Sache und kann dem Vermieter ja im Prinzip egal sein. Anders sieht es aus, wenn du mit der Kündigung auch Schadenersatzansprüche geltend machen willst. Also wenn du z.B. die Wohnung kündigen möchtest, weil akuter Schimmelbefall vorliegt. Dann musst du deinen Vermieter darüber informieren bzw. solltest dann auch eine Mieterberatung oder einen Rechtsanwalt einschalten.
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Jupp Taylor
Mieter müssen bei der Kündigung ihrer Wohnung keinen Kündigungsgrund angeben. Allerdings sollte die Kündigung schriftlich erfolgen und persönlich unterschrieben sein. Es gilt auch die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist einzuhalten. Eine Ausnahme stellt die außerordentlich fristlose Kündigung dar. Ist die Wohnung aus speziellen Gründen nicht bewohnbar, so sollten diese Gründe im Kündigungsschreiben erwähnt werden.
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