Muss ich an Brückentagen frei nehmen, auch wenn mir Überstunden fehlen?
Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Immer wieder kommt es vor, dass z.B. der donnerstag ein Feierteig ist und der Freitag dann, als Brückentag frei ist. Mir fehlen aber die notwendigen Überstunden und so gleite ich in die Minusstunden ab. Muss ich am Brückentag frei nehmen, auch wenn ich arbeiten könnte?