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Gast

Muss ich an Brückentagen frei nehmen, auch wenn mir Überstunden fehlen?

Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Immer wieder kommt es vor, dass z.B. der donnerstag ein Feierteig ist und der Freitag dann, als Brückentag frei ist. Mir fehlen aber die notwendigen Überstunden und so gleite ich in die Minusstunden ab. Muss ich am Brückentag frei nehmen, auch wenn ich arbeiten könnte?
Frage beantworten Frage Nummer 3000035812 Frage melden

Antworten (2)
Gast
man kann auch ganz normalen Jahresurlaub beantragen.
Zu deiner Frage passen für dieses Jahr der 6. und der 27. Mai. Ansonsten gibt es keine Tage zu überbrücken.
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rudixxx
Alternativ kannst Du Dur auch einen Krankheitstag leisten, ist doch üblich im ÖD.
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