rosemerle
Muss ich die Fenster außen streichen?
Ich bekam eine Abmahnung vom Vermieter:
Ich soll die Fenster des gemieteten Hauses außen abschleifen und streichen: bei Nichterledigung Kündigung und Erledigung auf meinen Kosten von einem Fachmann.
Im Mietvertrag gibt es eine Klausel, dass ich dazu verpflichtet bin wegen der angeblich niedrigen Miete.
Ist diese Klausel wirksam?
Für einen Rat wäre ich dankbar.
Ich soll die Fenster des gemieteten Hauses außen abschleifen und streichen: bei Nichterledigung Kündigung und Erledigung auf meinen Kosten von einem Fachmann.
Im Mietvertrag gibt es eine Klausel, dass ich dazu verpflichtet bin wegen der angeblich niedrigen Miete.
Ist diese Klausel wirksam?
Für einen Rat wäre ich dankbar.
Antworten (3)
Laut einem [url=http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&nr=47574&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf]Urteil des BGH vom 18.02.2009[/url] ist eine Klausel in einem Mietvertrag, die den Mieter zum streichen der Fenster außen verpflichtet, insgesamt unwirksam. Daher bist Du unter Umständen zu keinerlei Schönheitsreparaturen verpflichtet, sofern diese in einer einzigen Klausel in Deinem Mietvertrag zusammengefasst sind.
nein du must die Fenster nicht aussen streichen. Der Satz: " bei Nichterledigung Kündigung und Erledigung auf meinen Kosten von einem Fachmann." ist wirklich lustig und wird jeden Fachanwalt zum lachen bringen.
Scheinbar wurde hier ein ganzes Haus gemietet, ist es da nicht anders?
Der Link "stern.de" führt nur auf die Titelseite, nicht auf eine Klausel.
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