JetteJoppyPuppy
Muss ich meinem Arbeitgeber alle Wohnadressen angeben? Oder reicht mein Hauptwohnsitz?
Antworten (3)
Der Arbeitgeber braucht nur eine Adresse, an die er dir seine Schreiben zukommen lassen kann. Das muss nicht einmal der Hauptwohnsitz sein, sondern kann auch die Bude sein, in der du die Woche über haust. Dein Chateau am Genfer See, deine Finca auf Mallorca oder dein Kral in Nigeria interessieren ihn nicht.
Du musst in allererster Linie für deinen Arbeitgeber erreichbar sein. Wenn du an mehreren Stellen wohnst, dann solltest du ihm dies mitteilen. Oder du gibst deinen Hauptwohnsitz an und teilst ihm deine Mobilfunknummer mit, sodass er dich erreichen kann.
Es reicht der Hauptwohnsitz. Allerdings sind alle Schreiben, die an diese Adresse verschickt werden, auch rechtsgültig. Auf ein Schreiben nicht zu reagieren und zu behaupten, es an dieser Adresse nicht empfangen haben zu können, funktioniert demnach also nicht.