Frage stellen
Gast

Muss in Deutschland mit dem Doktor-Titel (sofern vorhanden) angesprochen werden?

... der akademische Grad ist meines Wissens nicht Namensbestandteil und ergo besteht keine Pflicht jemanden mit dem "Dr." anzusprechen (sofern vorhanden) - oder irre ich mich?
Frage beantworten Frage Nummer 9178 Frage melden

Antworten (18)
Heraklit1970
Sie irren sich nicht. Trotzdem gehört es zum guten Ton, dies zu tun.
Melden
Blaue_Fee
Man muss nicht, aber manche "Dr." legen großen Wert auf ihren Titel ...
Melden
Knoeddel
Man muss nicht mit Dr.-Titel ansprechen, aber es zeigt gutes Benehmen es doch zu tun.
Melden
sininen
Sie müssen überhaupt nichts tun. Sie können Leute auch mit "Ey Alder" ansprechen, sollten sich aber nicht wundern, wenn die Gesprächsatmosphäre recht kühl wird ;-D
In Ausübung seines Berufes würde ich jeden Dr. auch mit Dr. ansprechen. Selbes auch, wenn sich mir jemand mit Dr Soundso (in eher privater Runde/Konversation) vorstellt. Einen promovierten Freund eines Freundes (der nicht weiss das ich weiss, dass er einen Titel hat) würde ich so nicht ansprechen, weil das ein wenig so rüberkäme als würde ich ihn als hochnäsig bezeichnen wollen.
Melden
spamonmass
guter ton, kann sein.
ich hab während des studiums nie jemanden mit herr prof, bzw herr dr. angesprochen, sondern einfach nur mit herr/ frau ... und es hat sie nie jemand beschwert, bzw man wurde nicht zurechtgewiesen.
im übrigen hab nicht nur ich das so gehandhabt, sondern das ganze auditorium.
Melden
sokomo
Viele Leute habe viel Zeit und Mühen in die Erlangung eines Doktor-Grades gesteckt. Einen promovierten Menschen mit seinem dazugehörigen Titel anzusprechen ist eine Anerkennung seiner Leistung und wird von dem Angesprochenen mit Wohlwollen beantwortet. Wenn sie von anderen Menschen mit Symapathie behandelt werden wollen, sollten sie dies auf jeden Fall tun.
Falls sie zu der betreffenden Person eine private Beziehung haben, können sie dies auch unterlassen. Dann wird dies von der betroffenden Person auch oft als störend empfunden. Also im Geschäftsumfeld ein "müssen" und im privaten Umfeld ein eindeutiges "eher nicht". Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen.
Außerdem ist ein Doktor-Grad ein Namensbestandteil. Wenn man darauf besteht kann man ihn auch auf seinen Personalausweis eintragen lassen. Wenn Polizisten die betreffende Person in vorheriger Kenntnis seines Titels ohne seines Doktor-Titels ansprechen, kann dies zu einer Anzeige wegen "Beleidigung im Amte" führen.
Melden
dano
Moin!

Irrtum mein Gutster;

der Dr. ist Namensbestandteil. Der Titel Dr. steht als Namenszusatz im Personalausweis. Also ist die gute Frau Dr. bzw. der gute Herr Dr. als solche (r) anzusprechen; anders als der Herr Professor/Frau Professorin; der Titel Professor ist nicht Namensbestandteil!
Beste Grüße
Melden
ichbinwerichbin
Auch wenn der Dr. Titel Namensbestandteil ist, MUSS ich niemanden mit seinem vollen Namen anreden. Wie das bei öffentlichen Auftritten ist, ist wieder anders zu bewerten. Das mit der Beleidigung im Amte wage ich jedenfalls zu bezweifeln.
Die Frage ist eben immer was man will. Und sowohl das kriecherische Dr. und Frau Dr. bei einer Ehefrau, die gar keinen Titel hat, halte ich für unsinnig, wie das aus Protest nicht verwenden des Titels. Man sollte zwischenmenschlich entscheiden, wann es angebraucht ist und wann nicht. Und im Zweifel lieber verwenden.
Melden
Heraklit1970
@ dano: erst lesen, dann antworten: der Titel ist KEIN Namensbestandteil
Melden
robinhoodmunich
man muss niemanden in Deutschland mit einem Titel ansprechen ! Diejenigen die das hier im Blog deutlich bejahen, scheinen diesbezüglich anscheinend Komplexe zu haben, bzw. selber einen Titel zu haben. Bei den Weißkitteln (Ärzte/Krankenhäuser) kann es passieren, das man von einem älteren Herren Würdenträger barsch angepflaumt wird, wenn man den Titel nicht nennt. dottores in modernen Branchen , z.b. Medien oder Online, wird man komisch angeschaut, wenn man den Titel verwendet.der Doktortittel ist nichts anderes, als eine berufliche Graduierung wie ein Ingenieur. Die alten Gewohnheiten interessieren heutzutage niemanden mehr außer die Betroffenen selber. Alle Menschen sind gleich, steht in der Verfassung, warum sollten sich einige wenige ungleicher machen? Wer dies nicht versteht oder akzeptiert , sollte sich schnellstens ein onewayticket nach Österreich/Wien besorgen. Übrigens, ich habe selber 5 Jahre als BWL Professor gearbeitet !
Melden
Albertus
Hallo,

der Doktor wird Bestandteil des Namens und daher ist es usus, mit
" Herr Doktor ..... ( Name ) anzusprechen oder anzuschreiben.
Anders ist dies bei Dipl. ......., dieses ist ein akademischer Grad, mit
dem nicht angesprochen wird.
Melden
Ennovon
Es haben mal wieder beide Seiten Recht.
Der durch Promotion erworbene Titel Dr. wird auf ANTRAG Bestandteil des Namens.
Damit wird er auch im Personalausweis eingetragen. Und ist abdiesem Moment gültiger Bestandteil des Namens. Is absofort allerdings auch IMMER mit anzugeben. Also auf allen Formularen etc.
Wird diese Eintragung nicht beantragt ändert das nichts an dem Dr. ansich. Allerdings kann er Dr. sich auch weiterhin in alle Formulare etc. ohne seinen "Titel" eintragen.
Melden
Luna1998
Es haben definitiv nicht "beide Seiten Recht":
Der Doktorgrad (und hieraus ist bereits abzuleiten: NICHT Doktortitel) fehlt die Eigenschaft als Namensbestandteil gem. § 12 BGB.
Die Möglichkeit (NICHT: Pflicht), den akademischen Grad in deutsche Ausweispapiere eintragen zu lassen, führt eben nicht dazu, dass die fehlende Eigenschaft als Namensbestandteil im Nachhinein geheilt wird.

Das Recht, sich mit einem "richtigen" Titel (wie z. B. Freiherr, Gräfin usw.) ansprechen zu lassen, besteht hingegen sehr wohl (da hier tatsächlich Namensbestandteile vorliegen).

Wer es genau nachlesen möchte: Monatsschrift des Deutschen Rechts, 3/97, S. 224 ff., § 4 I 2 Nr. 3 PaßG sowie § 1 II 2 Nr. 3 PAuswG.

Selbst der BGH durfte / musste sich bereits 1962 mit dem Thema beschäftigen: Bd. 38, S. 380 bis 385, Nr 54
Melden
Spezialhonk
Es wird immer wieder angeführt der Doktor-Titel sei ein Namensbestandteil weil er lt. Personalausweisgesetzt eintragungsfähig ist. Wenn dem so wäre bräuchte es eben eine expliziten Regelung nicht, weil Namensbestandteile selbstverständlich im Personalausweis stehen müssen.

Im Geschäftsverkehr stelle ich immer mehr fest, dass nur kleine Würstchen noch auf die Anrede mit Dr. bestehen. Nur die die außer Ihrer Promotion keine Lebensleistung erbracht haben geilen sich noch an der Anrede auf. Einer der Diskutanten führte an, dass eine Anerkennung der akademischen Leistung quasi zum guten Ton gehöre. Tatsächlich mangelt es z. B. beim Dr. med. eben an dieser akademischen Leistung. So gilt der deutsche Dr. med. im internationalen Vergleich nicht als wissenschaftlicher Doktorgrad, weil die Doktorarbeiten in der Regel kein nennenswertes wissenschaftliches Niveau haben. Das nennt sich dann Türschildforschung.
Melden
dasRumpelstilzchen
@Luna1998

Genau und wehe du lässt das Graf weg bei einem solchen. Dann gibt es Zwangsarbeit nicht unter 5 Jahren. Aber mal ehrlich, man kann jeden so anreden, wie man Lust hat. Es zwingt einen keiner jemanden mit Graf oder Dr. anzureden. Finde ich sowieso lächerlich solche Leute, die auf Anrede mit Titel bestehen.
Melden
Zombijaeger
Hallo Wichtigtuer-Rocktan.

Sogar im Duden steht Doktortitel. Hat sich so im Sprachgebrauch eingebürgert und kann deshalb nicht falsch sein. Aber kannst ja meinetwegen hier rumheulen, wenn du damit nicht leben kannst.
Melden
loyal
Aber, aber. Ihr könnt doch Klößchen nicht einfach widersprechen? Der Kerl trägt zwar gerne Frauenkleider, ist aber trotzdem der klügste im ganzen Land. Also huldigt dem Kerl gefälligst.
Melden
gerryatcco
Doktor- oder Professorentitel sind keine Namensbestandteile, denn dann wäre sie vererbbar und die Kinder von Doktoren müssten im Kindergarten oder der Schule auch mit "Doktor" angesprochen werden.
Anders ist es mit "von", "de" und "zu" (z. B. "zu Guttenberg"), die sich auf Adelstiteln begründen, aber zu Namensbestandteilen wurden.
Melden