Kilkenny
Muß man umbedingt per Einschreiben Kündigen?
Ich habe im Dezember 2011 meine Unfallversicherung schriftlich gekündigt.
Die Versicherung ignoriert diese allerdings und behauptet sie hätte keine Kündigung vorliegen. Leider kann ich den Postbeleg nicht mehr auffinden. Was kann ich dagegen machen ?
Die Versicherung ignoriert diese allerdings und behauptet sie hätte keine Kündigung vorliegen. Leider kann ich den Postbeleg nicht mehr auffinden. Was kann ich dagegen machen ?
Antworten (6)
Einen Postbeleg hast du doch nur dann, wenn du per Einschreiben gekündigt hast. Wenn du den jetzt nicht mehr findest, bist du selber schuld. Dann kündigst du halt nochmal zum nächstmöglichen Termin. So was nennt man Lehrgeld zahlen. Und passe in Zukunft besser auf deine Belege auf.
Kündigen sollte man schriftlich und nachweisbar.
Das Einschreiben kann man sich dabei sparen, per Fax oder per Mail wäre absolut ausreichend. Ich persönlich bevorzuge das Fax und bitte zudem um eine Bestätigung meiner Kündigung, die ich in aller Regel dann auch erhalte.
Das Einschreiben kann man sich dabei sparen, per Fax oder per Mail wäre absolut ausreichend. Ich persönlich bevorzuge das Fax und bitte zudem um eine Bestätigung meiner Kündigung, die ich in aller Regel dann auch erhalte.
@elfigy: ischauch ;-)
ich habe oben etrwas von "Email" gelesen: Achtung; emails sind NICHT rechtsverbindlich! Ich habe bisher immer per Einschreiben gekündigt mit der Bitte um Bestätigung des Eingangs der Kündigung. Wenn dieser eingagn zwei Wochen später noch nicht vorlag, habe ich angerufen und nachgefragt. Das bisher erst ein einziges Mal nötig und dasauch nur weil der Mitarbeiter meine Kündigung nicht ernst genommen hatte. Nach einem Beschwerebrief eine Etaga höher war auch das erledigt - und die Tätigkeit des Mitarbeiters für das Unternehmen ebenfalls...
ich habe oben etrwas von "Email" gelesen: Achtung; emails sind NICHT rechtsverbindlich! Ich habe bisher immer per Einschreiben gekündigt mit der Bitte um Bestätigung des Eingangs der Kündigung. Wenn dieser eingagn zwei Wochen später noch nicht vorlag, habe ich angerufen und nachgefragt. Das bisher erst ein einziges Mal nötig und dasauch nur weil der Mitarbeiter meine Kündigung nicht ernst genommen hatte. Nach einem Beschwerebrief eine Etaga höher war auch das erledigt - und die Tätigkeit des Mitarbeiters für das Unternehmen ebenfalls...