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Gast

Parklatzbewirtschaftung als Falle

Der Parkplatz vor Edeka wird von Park und Control bewirtschaftet. Habe beim Einkauf die Parkscheibe vergessen. Mein Fehler, also hab ich für 19 Minuten parken die 35 € bezahlt. Per Überweisung, denn als älterer Mensch (82) habe ich kein Online Banking. Das Geld kam angeblich 4 Tage nach dem Zahlungsziel an und hatte zur Folge, dass eine Mahnung über 9,90€ ins Haus kam: ausgestellt am 12.12., zugestellt am 22.12. (dafür gibt es Zeugen). Das neue Zahlungsziel 25. 12. war auf Grund der Weihnachtsfeiertage nicht einzuhalten. Also schrieb ich einen freundlichen Brief an Park & Control. Heute am 2. 1. 2024 erhielt ich statt einer Antwort die Aufforderung der coeo Inkasso GmbH, nunmehr 27,35 € bis spätestens zum 4.1. zu zahlen!!! Abgeschickt wurde das Schreiben am 28. 12. Es enthielt den Hinweis dass bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels weitere Kosten entstehen würden.
Bin ich hier möglicherweise auf eine unlautere Möglichkeit für Abzocke geraten, indem per Post verschickte Zahlungsaufforderung auf Grund von Postlaufzeiten (z. B. Weihnachtsfeiertage, Wochenenden, Jahreswechsel) von "normalen" Bankkunden gar nicht eingehalten werden können?? Wie geht es dann weiter? Bis die alte Frau zahlungsunfähig wird und dann hingerichtet oder - wenn sie Glück hat - nur in den Schuldturm geworfen wird?
Nochmal zum Anfang: die "Parkgebühren" wurden längst bezahlt!
Frage beantworten Frage Nummer 3000288162 Frage melden

Antworten (17)
Vandit
Da das Zahlungsziel der Mahnung ein Feiertag war, gilt als solches erst der nächste Werktag, also der 27.12. Haben Sie bis zum 27.12. gezahlt? Zudem muss die erste Mahnung ohne Mahngebühr erfolgen und die Höhe der Mahngebühr von 9,90 € ist lt. BGH nicht zulässig.

Was heißt, die Parkgebühren wären angeblich erst nach dem Zahlungsziel beim Empfänger angekommen? Haben Sie das überprüft?

Polemik und Unsachlichkeit von wegen Schuldturm und Hinrichtung bringen Sie nicht weiter. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
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wokk
Aber der kostet . . .
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Vandit
Korrektur: Auch die 1. Mahnung darf bereits (in angemessenem Rahmen) Gebühren haben, da bereits bei der Forderung ein Zahlungsziel angegeben war. Danach ist man automatisch in Verzug.
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Matthew
Was meint denn die Geschäftsleitung des Marktes dazu?
Wenn die Meinen, sie seien nicht zuständig dafür, welche halbseidenen Firmen sie beauftragen: Gibt es andere Einkaufsmöglichkeiten für Sie?
Kennen Sie einen Reporter, der mal über üble Geschäftspraktiken in der örtlichen Zeitung berichten könnte?
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Sockensuppe
Wenn du keine rechtsschutzversicherung hast, empfehle ich zu zahlen. Normale Bankkunden machen mittlerweile Onlinebanking. Dort gibt es auch die Möglichkeit der Sofortüberweisung.
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Sockensuppe
Falls die frist zu knapp ist, dann ruft man am besten dort an. Das bringt mehr als briefe schreiben.
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ingSND
Schade, dass ausgerechnet die wichtigsten Infos - wann ging die Rechnung ein, welches Zahlungsziel wurde genannt und wann erfolgte die Überweisung - nicht genannt werden.
Nehmen wir aber mal an, es gab tatsächlich ein Zahlungsziel (entweder im Schreiben vorgegeben oder 30 Tage) und die Zahlung erfolgte tatsächlich vier Tage zu spät. Dann ist die Mahngebühr m.E. grundsätzlich nicht zu beanstanden, weder der Sache noch der Höhe nach.
Aber: für die Einschaltung eines Inkassounternehmens hat der Gesetzgeber (oder waren es Gerichte) vorausgesetzt, dass dies tatsächlich "erforderlich und angemessen" war (siehe "zinsen-berechnen.de/basiszinssatz/mahngebuehren.php mit dreimal w davor"). Das ist bei der ersten Mahnung regelmäßig noch nicht der Fall, Insbesondere da die Hauptforderung beglichen ist und ein Schreiben mit der Bitte um Fristverlängerung (einer ohnehin unangemessenen Frist) auch sonstige Zahlungsbereitschaft signalisiert,halte ich es nicht für "erforderlich und angemessen". Ich würde dagegen angehen, ausnahmsweise auch einmal von mir der Rat, einen Anwalt mit der Abwehr zu beauftragen, auch ohne RSV (mit stellt sich die Frage "ob" gar nicht mehr).
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ingSND
@Sockensuppe: es sind immerhin noch 30% aller Kunden,die kein Onlinebanking machen, bei den über 65-jährigen liegt der Anteil bei fast 80%. Deine Aussage, "normale" Kunden würden das machen, ist diskriminierend und -wie ich finde- despektierlich und unverschämt unseren Eltern gegenüber.
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Sockensuppe
ing, ich verstehe deinen Einwand. Allerdings ich würde niemandem wegen so einem niedrigen Betrag ohne Rechtsschutzversicherung dazu ermutigen, deswegen einen Anwalt einzuschalten. Das Risiko ist da zu hoch, dass man da draufzahlt. Rechtsschutzversicherungen sehen das meist ebenso. Wenn man mit so einer Sache dort ankommt, zahlen die einem lieber den strittigen Betrag direkt aus und sagen einem, man sollte auf eigene Kosten dagegen vorgehen, wenn man das will. Beste Lösung: dort anrufen und versuchen, eine Einigung zu erzielen mit denen. Das hat bei mir meist auch funktioniert.
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Sockensuppe
ing

Dass du jemanden mit deinem Rat möglicherweise in einen Prozess reinreitest wegen 30 Euro finde ich noch weit mehr kritisch übrigens, da das Risiko dafür zu hoch ist wie ich das sehe, zumindest ohne Rechtsschutzversicherung. Man sollte dort anrufen und normalerweise müsste man da eine Einigung erzielen.
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rayer
Auch wenn ich die ganze Frage für einen Fake halte, sollte man bei 9,90€ Streitwert nicht davon ausgehen ein Inkassounternehmen wird sich auf einen Rechtsstreit einlassen.
Heißt ich würde die Sache nun auf sich beruhen lassen, auf den gerichtlichen Mahnbescheid warten, in dem alle Forderungen ablehnen und sehen, ob man es wagt, Klage einzureichen. Im nächsten Schritt kommt der Einwand von ing, es muss erforderlich und angemessen sein. Die Chancen stehen schlecht bei 4 Tagen verspätetem Zahlungseingang und 9,90€ Streitwert der Mahngebühr dies zu belegen, das wissen auch Inkassounternehmen.
Dafür braucht es Nerven und auch das Geld, um dann einen Anwalt zu beauftragen, wenn es so weit kommt.
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ingSND
Nein Rayer, kein Einwand von mir. "Dagegen angehen" bedeutet genau das, sollte es zumindest.
@Sockensuppe: dann zahlt man halt drauf. Das Risiko ist gering und der mögliche Schaden überschaubar. Aber wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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rayer
@ing
Das war ja auch keine Kritik. Ich wollte damit sagen, jetzt komme ich auf Deinen Punkt. Es muss erforderlich und angemessen sein.
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Vandit
Die Geschäftsleitung des Marktes hat so gar nichts mehr damit zu tun. Am Eingang zum Parkplatz stehen die Nutzungsbedingungen. Die Presse hat zudem seit Jahren und genug über diese windigen Park- und Controlfirmen berichtet.
Zur Mahngebühr: Der Bundesgerichtshof hat gegen einen Stromversorger entschieden, dass lediglich 0,76 Euro gerechtfertigt gewesen wären. Mahngebühren von 10 Euro sind unzulässig.

Einen Anwalt zu beauftragen, das kostet weder viel Zeit noch Nerven. Ich gehe davon aus, dass der Gläubiger hier nach einem Anwaltsschreiben ganz schnell seine unberechtigten Forderungen aufgibt.
Zumal bei der Forderungshöhe nur sehr geringe Anwaltskosten entstehen, wäre es dumm, dafür überhaupt eine Rechtschutzversicherung einzuschalten. Diese reagieren nämlich sehr schnell mit Kündigungen solcher "streitbaren" Versicherungsnehmer.
Aber ungesetzliche Zahlungsziele, überhöhte Mahngebühren, nicht erforderliches Einschalten eines Inkassos, da hat man sehr gute Chancen bei einem Anwalt.
Und was das Online-Banking angeht, so haben die Senioren sehr stark aufgeholt und inzwischen liegen die Nichtnutzer bei ca. 60 %.
Wer sich, wie die Fragenstellerin, im Internet bewegt, ist - unabhängig vom Alter - sicher auch fähig, Online-Banking zu nutzen.
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rayer
Falscher oder richtiger Tröt, es ist in beiden entbehrlich. Einen Anwalt zu beauftragen ohne Not ist für meine Begriffe die teuerste und unsinnigste Empfehlung.
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Sockensuppe
Bei 27 Euro Streitwert komme ich auf 90,96 EUR Anwaltsgebühren. Das lohnt sich ja wirklich. ;)
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Sockensuppe
Einen Anwalt ohne Rechtsschutzversicherung zu kontaktieren ist wirklich das dümmste, was man machen kann. Das Geld würde man nur wiederbeommen, wenn es wirklich zum Prozess kommt und die Gegenseite zu 100% verliert (d.h. auch kein Vergleich). Sonst sind die 90 Euro futsch. Dann lieber die Methode von Rayer. Dafür braucht es aber gute Nerven und längere Urlaubsreisen sollte man sich verkneifen in der nächsten Zeit.
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