Ein Polizist wurde wegen einer unerlaubten Abfrage vom Dienst für 2 Jahre suspendiert. In diesen 2 Jahren wurde er mit Paragraph 63 ( Schuldunfähig wegen Schizophrenie) verurteilt. Hat er Anspruch auf Pension, oder nicht?
Wenn er schuldunfähig war, dann wurde er eben nicht verurteilt. Solange er keine Haftstrafe von - ich meine, mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert er seine Pensionsansprüche nicht.