Pfändungsfreigrenze Finanzamt ?
Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze bei Steuerschulden ?
Antworten (6)
Lest mal alle § 156 der Abgabenordnung...
@Heraklit1970: Ich hab jetzt den § 156 " Absehen von Steuerfestsetzung" gelesen, kann aber nicht feststellen, wie mir das bei der Frage von Gast weiterhilft.
Im §156 AO steht, dass das Finanzamt KEINE Schuldeneintreibung begeht, wenn der geschuldete Betrag UNTER 10,-€ liegt. Sprich, alles über dieser Grenze wird eingetrieben.
Und hieraus schliesst du auf einen Freibetrag von 10 €?
Wäre aber nun ziemlich daneben, auf der einen Seite Steuerschulden beizutreiben und auf der anderen Seite den Schuldner über HartzIv zu alimentieren, oder?
Um das mal klarzustellen: In diesem § der AO geht es um eine sog. "Nichtigkeitsgrenze", oberhalb derer die Beitreibung in Gang gesetzt wird - und nicht um einen Grundbetrag, der dem Steuerschuldner zum Leben verbleiben muss.
Wäre aber nun ziemlich daneben, auf der einen Seite Steuerschulden beizutreiben und auf der anderen Seite den Schuldner über HartzIv zu alimentieren, oder?
Um das mal klarzustellen: In diesem § der AO geht es um eine sog. "Nichtigkeitsgrenze", oberhalb derer die Beitreibung in Gang gesetzt wird - und nicht um einen Grundbetrag, der dem Steuerschuldner zum Leben verbleiben muss.
Ich habe die Frage nunmal so ausgelegt, dass das Finanzamt erst ab diesem Betrag eine Eintreibung einleitet.
Wenn es natürlich nur um die allgemeine Pfändungsgrenze nach ZPO geht, hat das Finanzamt natürlich keine Vorrechte.
Wenn es natürlich nur um die allgemeine Pfändungsgrenze nach ZPO geht, hat das Finanzamt natürlich keine Vorrechte.