Noriko
Recht Wohnungbau, Abnahme Nachfrist zur Mängelbeseitigung
Guten Tag,
wie viele Nachbesserungen der Mängel im Neubau muss man nach der Abnahme dulden?
Ist bei der 2. Nachbegehung eine zweite Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Nachfrist zu setzen angebracht?
Wann darf man den Anspruch auf Nachlieferung einer neuen und mangelfreien Sache, wenn die Kosten im Verhältnis sind?
So wie lt. § 439 Abs.1 BGB
Muss man bei der 2. Nachbegehung eine Nachfrist setzten?
Danke für Rat!!
Viele Grüße
Noriko
wie viele Nachbesserungen der Mängel im Neubau muss man nach der Abnahme dulden?
Ist bei der 2. Nachbegehung eine zweite Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Nachfrist zu setzen angebracht?
Wann darf man den Anspruch auf Nachlieferung einer neuen und mangelfreien Sache, wenn die Kosten im Verhältnis sind?
So wie lt. § 439 Abs.1 BGB
Muss man bei der 2. Nachbegehung eine Nachfrist setzten?
Danke für Rat!!
Viele Grüße
Noriko
Antworten (3)
Ja Noriko, du hast Recht. Das Geld für eine (fach)anwaltliche Beratung sollte man sich sparen.
Da ist es sinnvoller einfach mal so eine Frage zum Raten vor die Laien zu werfen.
Es kann ja nur um ein paar Tausend Euro gehen, wenn man falsch handelt.
Da ist es sinnvoller einfach mal so eine Frage zum Raten vor die Laien zu werfen.
Es kann ja nur um ein paar Tausend Euro gehen, wenn man falsch handelt.
Niemand kann und darf hier Rechtsberatung geben!
Bei den diversen hier geschilderten Problemen, würde ich darüber nachdenken Unterstützung bei einem Sachverständigen oder einen Juristen zu suchen.
Bei solchen konkreten Fragen hilft oft ein Blick in den Immobilienkaufvertrag. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, ob es sich um einen Bauträgervertrag handelt oder einen Kaufvertrag nach BGB.
Die Mängelhaftung des Unternehmers unterscheidet sich in beiden Vertragsverhältnissen teilweise deutlich voneinander.
Bei den diversen hier geschilderten Problemen, würde ich darüber nachdenken Unterstützung bei einem Sachverständigen oder einen Juristen zu suchen.
Bei solchen konkreten Fragen hilft oft ein Blick in den Immobilienkaufvertrag. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, ob es sich um einen Bauträgervertrag handelt oder einen Kaufvertrag nach BGB.
Die Mängelhaftung des Unternehmers unterscheidet sich in beiden Vertragsverhältnissen teilweise deutlich voneinander.