Holger Weber
Reicht es, wenn ich in einer Rechnung meine Gewerbenummer angebe, oder muss ich dem Auftraggeber den Gewerbeschein aushändigen?
Antworten (4)
Der Gewerbeschein ist niemals an Auftraggeber auszuhändige. Es reicht die Nummer des Gewerbescheins vollständig aus. Sollte der Aufrageber Zweifel haben kann er sich bei zuständigen Ordnunsamt erkundigen. Zudem würde sich jemand, der gar keinen Gewerbeschein hat, einen solchen zu haben aber vorgibt, einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen und ggf. schadenersatzpflichtig sein.
Sie müssen in Ihrer Rechnung keine Gewerbenummer, sondern Ihre Steuernummer bzw. Umsatzsteueridentifikationsnummer angeben.
Hier finden Sie alles was in eine Kleinbetrags- bzw normale Rechnung reingehört.
Weder noch, auf einer Rechnung muss eine laufende Nummer vermerkt sein und die Steuernummer, unter der man als Gewerbetreibender registriert ist, sowie das zuständige Finanzamt. Sollte man Kleinunternehmer sein, gehört der entsprechende Zusatz unter den Rechnungsbetrag.