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Gast

Rücktrittsrecht

Mein Mann hat am Wochenende ein Samsung ( I pad, oder Tablett ? ) gekauft mit Vertragsabschluß bei Vodafone... ich habe mir schon die ganze Zettelwirtschaft durchgelesen aber nix gefunden ob ich noch davon zurücktreten kann.. ( 14 Tägiges Rücktrittsrecht) gibts das auch für soetwas ? DANKE an alle Antworter....
Frage beantworten Frage Nummer 41034 Frage melden

Antworten (5)
Applet
NIX JA! Das 14 Tägige Widerrufsrecht gilt nur bei Fernabsatzverträgen (sprich Bestellungen im Internet oder per Telefon)! Ein Allgemeines Rücktrittsrecht gibt es nicht das ist völliger Nonsens und ein Mythos. Von einem geschlossenen Vertrag kann man nur nach §323 und 324 BGB zurücktreten wenn eine der Vertragsparteien ihren Teil nicht erfüllt bzw. der jeweilige Verhandlungsgegenstand nicht ordnungsgemäß funktioniert. Die besten Chancen hast du, wenn du dem Verkäufer die Situation erklärst. Es liegt aber in DESSEN KULANZ ob er das Gerät zurücknimmt. (Media Markt macht dies beispielsweise Recht unkompliziert, daher hält sich wahrscheinlich dieser Rücktrittsrechtmythos).
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antwortomat
Applet hat Recht. 14 Tage Rücktrittsrecht gibt's nur bei Haustür- und Onlinegeschäften.
Also fragen und auf Verständnis hoffen.
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Oberguru
Ganz genau: es gibt noch nicht mal 14tägiges Rückgaberecht für alles im Internet., Wird die Firma sofort tätig und ist eine Rückgabe wegen Individualität ausgeschlossen hat man KEIN Rückgaberecht, selbst wenn man im Internet oder per Telefon bestellt. Trifft zum Beispiel auf T-Shirts zu die man Online "entwirft" und dann bestellt oder auf Fotoartikel. Eine Fototasse kann man nicht einfach ohne Gründe wieder zurückschicken, lediglich wenn man reklamieren will.
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Oberguru
Immer noch nicht kapiert? Es gibt kein generelles Rücktrittsrecht, auch nicht im Internet. Und hier könnte dies auch der Fall sein, wenn der Auftragnehmer sofort tätig wird (zB schalten einer DSL Leitung) gilt eben: es gibt kein Rücltrittsrecht.
Aber der OP wird sich eh nicht mehr melden und mit mehr Feinheiten rausrücken. Ausserdem ist sie eh nicht die Vertragsperson, sondern ihr Mann. Von daher kann sie eh nichts machen.
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hphersel
der Übergag ist aber doch nicht, ob es ein Rücktrittsrecht gibt oder nicht, sondern der, dass "mein Mann" den Vertrag unterschrieben hat und "ich" nach Möglichkeiten suche, um davon zurückzutreten. Da hat ein Mann aber ein ganz gewaltiges Autoritätsproblem zu Hause...
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