Sorgerecht
Ich möchte meinem Sohn aus dem Kindheim holen
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Dazu muss du das Aufenthaltbestimmungsrecht haben. Das wird Eltern bei Kindeswohlgefährdung oft entzogen. Um es wiederzuerlangen, müssen die Gründe der Kindeswohlgefährdung entfallen sein und es im Interesse des Kindes sein Die Entscheidung ob dem so ist, fällt das Familiengericht im Rahmen eines durch Antrag ausgelösten Verfahrens. Ohne Anwalt dürfte da gar nichts gehen. Für die Entscheidung des Gerichts ist ausschließlich maßgeblich, was das Gericht für das Beste zum Wohl des Kindes hält. Geh zu einem Fachanwalt für Familienrecht und lasse dich da beraten.