Stellplatz
Unsere einfahrtsstraße ist nicht lang, auf der rechten Seite ist parkverbot, auf der linken Seite ist parken erlaubt, nun ist es so das vielleicht grad mal 5 bis 6 Autos parken können, die ständig belegt sind und das von Mietern die alle einen Stellplatz haben und nicht nutzen,weil sie zu faul sind 5m mehr zu laufen, auch ein Anhänger parkt wochenlang vor unserer Haustür, Kennzeichen nicht mal von dieser Stadt mit Parkralle! Die Mieter und ich die keinen Stellplatz haben sind mittlerweile schon richtig sauer, weil wir gar keine Gelegenheit haben zu parken, kann doch nicht sein das man den Leuten den Parkplatz weg nimmt, wenn man einen Stellplatz hat, geschweige der Anhänger hier bei uns nichts zu suchen hat. Was kann ich unternehmen?
Antworten (8)
Böse Leute lassen Cyanalid ins Schloss der Kralle laufen, damit er auch nicht mehr wegfahren kann . . .
Das ist natürlich verboten und zivilisierte Leute so wie wir machen so etwas nicht!
Das ist natürlich verboten und zivilisierte Leute so wie wir machen so etwas nicht!
Ansonsten kannst du dich nur ärgern. Kein Mensch ist verpflichtet, seinen gemieteten Stellplatz auch zu nutzen. Die können parken, wo Platz ist und wo sie wollen.
Ich gestehe!
Ich bin einer von denen, die extra aus Berlin ankommen, nur um im noblen Umland von Hamburch meinen Anhänger abzustellen, damit die Leute, die dort wohnen, sich ärgern!
Hahhaha, und nu?
Ich bin einer von denen, die extra aus Berlin ankommen, nur um im noblen Umland von Hamburch meinen Anhänger abzustellen, damit die Leute, die dort wohnen, sich ärgern!
Hahhaha, und nu?
Also einen Anhänger darf man nicht unbegrenzte Zeit am Straßenrand abstellen: §2 Abs. 3b StVO: "Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden." Bußgeld ab 30 €. Ansonsten muss man in der Regel sein Kraftfahrzeug auch auf dem Stellplatz/in der Garage abstellen, sofern ein(e) solche(r) vorhanden ist. Das steht zwar nicht in der StVO, aber viele Kommunen schreiben das so vor.
Die meisten Kommunen verbieten es einen Stellplatz oder eine Garage für etwas anders als für einen Wagen zu nutzen, aber die Garage oder den Stellplatz dann gar nicht zu nutzen, verbieten sie, soweit ich weiß, meistens nicht.
Ja, auf den Gedanken, dass eine Garage leer gelassen wird, bin ich gar nicht gekommen. Normalerweise sind die ja voll mit Rempel gestellt.
Naja, in der Frage war ja von Stellplätzen nicht Garagen die Rede, da stellt niemand seinen Grill ab.
Aber da fällt mir ein, Gast könnte ja mal einen Mitbewohner mit Stellplatz fragen, ob er den mieten kann.
Aber da fällt mir ein, Gast könnte ja mal einen Mitbewohner mit Stellplatz fragen, ob er den mieten kann.