Frage stellen
Gast

Zwang zur Parkkarte auf eigenem Stellplatz

Zu unserer Wohneinheit gehört ein Stellplatz für den wir mtl. 50€ Miete zahlen. Die Hausverwaltung führt nun Parkkarten ein. Pro Stellplatz muss der Mieter einmalig 50€ bezahlen um so eine Karte zu erhalten. Diese muss zwingend im Auto liegen, sonst wird man abgeschleppt. Wir möchten keine Kontrolle unseres Parkplatzes, denn wir haben 3 Autos in der Familie und ständig diese Parkkarte aus der Wohnung holen und wieder zu bringen, klaut Lebenszeit. Die Hausverwaltung will aber keine Ausnahme machen. Die haben mit einem Abschleppunternehmen eine Vereinbarung und dieses kontrolliert dann täglich mehrmals die Parkplätze. Sind wir wirklich gezwungen so etwas mitzumachen?
Frage beantworten Frage Nummer 3000283495 Frage melden

Antworten (7)
ingSND
Es kommt ein wenig darauf an,ob Du einen festen Stellplatz hast oder einen von 50 auf einem abgesperrten Parkplatz.
Ich denke, im ersten Fall hättest Du im Streitfall gute Chancen.
Es ist DEIN Stellplatz, damit kannst Du im Rahmen dessen,wofür ein Stellplatz gedacht ist, machen, was Du willst. Du könntest sogar einen Besucher dort parken lassen, wenn Dein Auto woanders ist.
DU bist derjenige, der behindert wird, wenn ein Fremder unberechtigt dort parkt und DU müsstest das Abschleppunternehmen beauftragen. Du könntest das an die Verwaltung delegieren, aber die Verwaltung darf meines Erachtens nicht ohne Dein Einverständnis über Deinen Parkplatz verfügen.
Bei einem festen Stellplatz könnte man sich darauf verständigen, drei Karten mit identischer Nummer zu bekommen. Dann wären die drei Autos abgedeckt.

Ohne festen Stellplatz wird das ungleich schwieriger. In dem Fall ist die Hausverwaltung dafür verantwortlich, dass jeder, der einen Stellplatz bezahlt, auf dem Parkplatz auch ein Eckchen findet. Das muss irgendwie kontrolliert werden und in dem Fall wäre es wohl legitim, von Euch zu erwarten, das mitzumachen.
Melden
Deho
Könnte man vielleicht drei Parkkarten kaufen?
Melden
mantrid
Wenn ein Stellplatz Teil des Mietgegenstandes ist, ist die Forderung nach 50€ für eine Stellplatzkarte nicht legitim. Wenn es sich auch noch um einen gekennzeichenten Stellplatz handelt (z.B. zur Wohnung gehört Stellplatz Nr. 45) , ist nicht einmal die Stellplatzkarte legitim, selbst wenn sie gratis wäre. Auf euren Mietgegenstand hat niemand außer euch zu kontrollieren.
Melden
rayer
Nicht haltbar. In der Frage steht eindeutig es gehört ein Stellplatz zu Mietsache. Da gibt's nichts. Die 3 Autos gehören auch zur Familie. Da muss der Mieter 3 Karten rausrücken und die Anzahl der Familienkutschen kontrollieren, wenn kein fester Stellplatz angegeben ist. Ist einer angegeben gibt es überhaupt keinen Grund die 3 Karten zu verweigern. Mietsache ist dazu da genutzt zu werden.
Melden
ypsi
Vielen Dank für die vielen Antworten. :) (Ich habe die Frage als Gast gestellt und mich erst danach registriert. Daher weiß ich nicht, wie ich direkt auf die einzelnen Antworten reagieren kann.)

@ingSND Es ist korrekt, dass zu unserer Wohnung ein fester Parkplatz mit Nummer gehört. Jeder Parkplatz ist mit einer gut sichtbaren Nummer versehen. Einige Anwohner haben nochmal extra Schilder montiert, auf dem der Hinweis zum Abschleppen zu lesen ist. Außerdem befinden sich noch an den Straßenschildern Hinweise, dass das Privatparkplätze sind und unberechtigt parkende Autos abgeschleppt werden. Wir denken, dass das ausreichend sein sollte und sollte jemand auf unserem Platz stehen, suchen wir erstmal das Gespräch und die letzte Option ist dann das Abschleppen.

@Deho Das hat die Hausverwaltung von vornherein schon ausgeschlossen. Es wird nur eine Parkkarte pro Stellplatz ausgegeben.

@mantrid Genau so sehen wir das auch. Ich denke, dass wir dann gute Chancen haben.

@rayer Vielen Dank, das sehen wir auch so.

Ich hatte nun noch die Möglichkeit mit einem Eigentümer einer anderen Wohnung zu sprechen. Er meinte, dass es keine Eigentümerversammlung oder ähnliches gab, wo dies beschlossen wurde. Er findet die Idee der Hausverwaltung schwachsinnig und ignoriert das einfach. Vor allem wozu 50€ Pfand auf diesen einlaminierten Zettel erhoben wird.

Vielen Dank für euere Meinungen! :)
Melden
dschinn
Das ist keine amtliche Parkkarte!
Da macht man sich mit eine Kopie nicht strafbar.
Also ab damit zum Copyshop, zwei schöne Kopien machen und genauso hübsch einlamenieren und fertig!

So es jemals wegen der "Kopie" zum Gerichtsstreit kommt:
Alles abstreiten und vor Gericht bezeugen, dass das Original im Wagen lag.
Niemand kann das Gegenteil beweisen!
Melden
rayer
Wenn wie geschildert der Parkplatz mit einer Nummer versehen ist und zur Mietsache gehört, macht sich nur einer strafbar. Das wäre der Vermieter in dem Moment, wo er ein Fahrzeug entfernt, das dem Mieter gehört.
Melden