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Gast

Steuererklärung: erste Tätigkeitsstätte

Guten Tag.
Ich bin Zugbegleiter und fange regelmäßig am gleichen Bahnhof an.Jedoch führe ich meine Tätigkeit nicht an einer Stelle aus.Im Arbeitsvertrag ist nichts von „Erster Tätigkeitsstätte“ vermerkt.Was kann ich ansetzen? Pendlerpauschale oder wird Hin-und Rückweg anerkannt?
Frage beantworten Frage Nummer 3000116134 Frage melden

Antworten (5)
wokk
Was sagt denn dein Arbeitnehmervertreter dazu?
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Wiebke85
Ansonsten hilft es auch mal Kollegen zu fragen, die werden das ja auch irgendwie abrechnen.
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DrTerminus94
Hallo lieber Gast,

bei Piloten, Flugbegleitern oder wie in deinem Fall als Zugbegleiter gab es bereits ein Urteil durch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Da die oben betitelten Berufe jeweis keine erste Tätigkeitsstätte im steuerlichen Sinne haben werden die Fahrtkosten grundsätzlich als Dienstreise gewertet. Dies bedeutet, dass du die tatsächlichen Kosten für die Fahrtstrecke als Reisekosten angeben darfst also sowohl Hin- als auch Rückfahrt von deiner Wohnung bis zu dem Anfangsbahnhof.

Liebe Grüße,
Auszubildender als Steuerfachangestellter
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elfigy
Hallo Gast, offenbar machst du deine Steuererklärung ohne Hilfe.
Deshalb noch ein Tipp: beachte bitte auch die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand für die Stunden außer Haus. Das findest du mit einer Suchmaschine
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Anki92
Ich habe mich auch mit dem gleichen Problem herumgeschlagen und mir dieses Frage öfters gestellt. Schließlich bin ich auf das hier gestoßen ---> Klick

Doch sehr umfangreich alles und ich konnte mich über die verschiedenen Angebote dort gut informieren. Mir hat es geholfen. Vielleicht hilft es dir ja auch :-)
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