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Eben nicht, denn sonst würde ich nicht fragen. Früher hatte ich Klasse 3 und 1, im Moment bin ich in 4, und meine Frau zahlt keine Steuer, weil sie unter der Steuergrenze für Rentner liegt.
Naja, lieber Amos, nicht möglich verstehe ich nicht, denn ich habe sie. Sie steht auf meiner Bezügeabrechnung.
... und darüber hinaus zahlst Du in 4 zu viel Steuern.
Allerdings kann es - je nach Rentenhöhe bzw. dem davon steuerpflichtigen Anteil - bei Steuerklasse 3 des mit Einkünften versehenen Steuerpflichtigen zu Nachzahlungen kommen, da ja bei Rentenbezug - und Nichtvorliegen eine NVA-Bescheinigung - eine Steuererklärung notwendig ist.
Allerdings kann es - je nach Rentenhöhe bzw. dem davon steuerpflichtigen Anteil - bei Steuerklasse 3 des mit Einkünften versehenen Steuerpflichtigen zu Nachzahlungen kommen, da ja bei Rentenbezug - und Nichtvorliegen eine NVA-Bescheinigung - eine Steuererklärung notwendig ist.
@Amos: Du weißt zwar vieles, doch nicht immer sehr präzise.
Die Steuerklasse vier bei demjenigen, der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder aus Immobilieneigentum hat, ist dann korrekt, wenn der Rentenempfänger Einkünfte aus steuerpflichtiger Betriebsrente hat.
Natürlich wäre dann auch die Kombination 3 und 5 möglich.
Die Steuerklasse vier bei demjenigen, der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder aus Immobilieneigentum hat, ist dann korrekt, wenn der Rentenempfänger Einkünfte aus steuerpflichtiger Betriebsrente hat.
Natürlich wäre dann auch die Kombination 3 und 5 möglich.
@ing793: ich widerspreche Dir nur äußerst ungern. Aber von dem von Dir beschriebenen steht in § 38b EStG nun wirklich nichts. Da ist in Abs. 3 a lediglich von Arbeitslohn die Rede.