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babel

Steuerrückerstattung, Bafög

Danke. ich habe noch ein Anliegen: Meine 2 Kinder studieren u.erhaltenBafög. Seit 2014 habe ich die Steuerkl.1, d.h.weniger Netto . Ich würde beim" Bafögamt" gerne einen Aktualisierungsantrag stellen. Der Bafögsatz richtet sich immer nach dem Einkommen von vor 2 Jahren. Ich weiß nicht, ob die Rückzahlung der Weiterbildungskosten vom Finanzamt als Einkommen angerechnet werden u. wir dann evtl. wieder einen Teil des aktualisierten Bafögsatzes zurückzahlen müßten. Weiß jemand Rat?
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