Teppichboden in Mietwohnung erneuern
Teppichboden war bei Einzug vor 14 Jahren neu, Mieter möchte neuen Belag, wer muss den Belag bezahlen
Antworten (3)
Ich nehme an, Sie sind der Vermieter. Wenn der Teppichboden zur Mietsache gehört, dann muß der Vermieter diesen nach eine angemessenen Zeit erneuern. Meiner Meinung nach wird das nach 14 Jahren notwendig sein. Sie können sich auch im Internet informieren. Es gibt Seiten mit Urteilen wegen solchen Meinungsverschiedenheiten.
Es kommt auf deinen Mietvertrag an. Bei vielen Verträgen sind die Klauseln, dass Renovierungen und Schönheitsreparaturen vom Mieter durchzuführen sind, auf Grund der Formulierung unwirksam. Aber wie du diese Pflichten formuliert hast, kann hier niemand wissen.
Sollten die Formulierungen diese Pflichten unwirksam werden lassen, musst du dem Mieter sogar seinen finanziellen Aufwand ersetzen, wenn er den Bodenbelag auf eigene Kosten erneuert.
Sollten die Formulierungen diese Pflichten unwirksam werden lassen, musst du dem Mieter sogar seinen finanziellen Aufwand ersetzen, wenn er den Bodenbelag auf eigene Kosten erneuert.
Der Teppich ist also Bestandteil der Mietsache, wenn ich das richtig verstehe? Dann würde ich sagen, ist auch der Vermieter für die Erneuerung verantwortlich, so denn der Austausch notwendig wird und auf üblichen Verschleiß zurückzuführen ist. Und nach 14 Jahren, kann man durchaus annehmen, das üblicher Verschleiß vorliegt.