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Gast

Unter welchen Voraussetzungen darf ich endlich ohne noch mehr wertfolle zeit u d mühe Sperrmüll bestellen?

Hallo liebe Gemeinde, seit dem 1.11.2021 bin ich eingezogen. Vormieterrin vegetiert, Lust los, und lügt sich in einem Strang voll Knoten. Schiebt andere Themen eher vor als sich um ihre Pflicht zu kümmern und endlich ein Zimmer und der halbe Dachboden voll hab und gut zu Räumen 2 mal wurde ich ( per Chat )versetzt .BITTE HILFT MIR vielen Dank im voraus ☺
Frage beantworten Frage Nummer 3000267920 Frage melden

Antworten (5)
wokk
Ja, wir kommen vorbei. Wir von der Einsatz-Truppe!
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micle
Was sagt der Vermieter dazu, was steht im Übergabeprotokoll?
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PezzeyRaus
Wegschmeißen darfst du gar nichts. Du kannst die Vormieterin mahnen (Einschreiben mir Rückschein), ihr dann eine angemessene Frist setzen (Einschreiben mir Rückschein), ihr eine letzte Frist setzen mit der Ankündigung, den Kram in ein Lager transportieren zu lassen (Einschreiben mir Rückschein) und dann dies auch tun. Die Kosten trägst natürlich du. Wenn die Vormieterin dann den Kram haben möchte, musst du den bedingungslos aushändigen. Und dann forderst du von ihr Kostenübernahmen mit einem Prozedere wie oben beschrieben. Am Ende gehst du zum Gericht und beantragst einen Titel, das heißt, du darfst die Vormieterin pfänden lassen. Solche Geschichten enden aber meistens damit, dass du auf den Kosten mittlerweile im vierstelligen Bereich sitzenbleibst.
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ingSND
@Pezzeyraus - nein, er/sie ist nicht Vermieter sondern Mieter.

Da ist die Sache eigentlich einfacher. Ein Schreiben an den Vermieter mit einer Räumfrist von zwei Wochen und der Ankündigung, die Miete danach anteilig für die nicht zur Verfügung stehenden Räume zu kürzen.
Es ist NICHT die Aufgabe des Nachmieters, sich um das Leerräumen der Wohnung zu kümmern. Er bezahlt für eine zumindest besenrein übergebene Wohnung zu seinem freien Nutzen.
Der VERmieter steht danach vor dem Problem, dass Pezzey geschildert hat.
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PezzeyRaus
Ach wenn das so ist, klar, der Vermieter ist dafür zuständig, da haste natürlich recht.
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