Mika H12
Unter welchen Vorrausetzungen kann eine Ungarin in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten?
Antworten (3)
Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist nur möglich, wenn man diese bereits per Geburt oder Adoption im Alter von unter 18 Jahren erwarb. Wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, muss man seine alte ablegen, es sei denn:
- Der alte Staat lässt dies nicht zu (z.B. Afghanistan, Kuba, Iran)
- Die Formulare werden vom "alten" Staat nicht bearbeitet (Bürgerkriege in Afrika)
- Der "alte" Staat stellt unzumutbare Bedingungen (grotesk überhöhte Gebühren)
- Man ist Flüchtling
- Man ist über 60 Jahre alt und der Prozess wäre gesundheitlich zu beschwerlich
- Der alte Staat lässt dies nicht zu (z.B. Afghanistan, Kuba, Iran)
- Die Formulare werden vom "alten" Staat nicht bearbeitet (Bürgerkriege in Afrika)
- Der "alte" Staat stellt unzumutbare Bedingungen (grotesk überhöhte Gebühren)
- Man ist Flüchtling
- Man ist über 60 Jahre alt und der Prozess wäre gesundheitlich zu beschwerlich
Eine doppelte Staatsangehörigkeit einer Ungarin in Deutschland ist nur unter folgenden Vorraussetzungen möglich: - Kinder binationaler Ehen, Kinder ausländischer Eltern die in Deutschland geboren wurden können bis zum 23. Lebensjahr die doppelte Staatsangehörigkeit beantragen. Für Ungarn ist dies seit dem Beitritt in die EU für bestimmte Personengruppen vertraglich mit Deuschland geregelt.
Für ungarische Staatsbürger besteht die Grundlage der Gegenseitigkeit. Das bedeutet, dass Deutschland mit Ungarn einen Gegenseitigkeitsvertrag abgeschlossen hat. Ungarische Staatsbürger können problemlos die Staatsbürgerschaft ohne Probleme beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft behalten. Diese Mehrstaatigkeit gilt auch für deutsche Bürger in Ungarn. Infos dazu: http://www.migration-online.de/beitrag._aWQ9MjM1MQ_.html