Ich hab' erhlich gesagt keine Ahnung, denke aber, dass Geld wurde von Deinem Exmann schon versteuert. Er zahlt den Unterhalt schließlich vom Nettogehalt, nicht vom Bruttogehalt. Man möge mich ggf. berichtigen.
Ja, wenn du ihm ein Quittung ueber den Unterhalt gibst und er diese benutzt um den Unterhalt steuerlich geltend zu machen. Aber wer gibt den dafuer schon ne Quittung??? Also keine Quittung ...keine Steuern.