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Vereinsrecht, Steuerrecht

Kann ein eingetragener Verein seinen Mitarbeitern hohe Gehälter (temporär), Fahrtkosten etc. auszahlen, damit sie diese wieder an den Verein zurückspenden, um nicht verwendete Mittel nicht an die Drittmittelgeber zurückzahlen zu müssen und somit Rücklagen zu schaffen?

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