Verkauf auf eBay Kleinanzeigen
Ich hab ein Laptop, komplett neu, ungeöffnet, dicht verpackt am Ende Septembers auf eBay Kleinanzeigen an eine Person verkauft. Als es bei ihm ankam, hat er behauptet, dass ich ein Scalper sei, da ich den Laptop für einen höheren Preis verkauft, als ich ihn damals erworben hab. Jedoch ist der heutige Preis, genauso so groß, wie ich es an ihn verkauft habe.
Jetzt meint er, dass ich ihn betrogen habe und Gelderstattung anbieten muss, obwohl in der Anzeige stand, dass ich die Gewährleistung und Gelderstattung ausschließe. Dann hab ich ihm angeboten, das er den Laptop zurückverschickt, jedoch hat die originale Verpackung entsorgt und meint, dass er ihn nutzt.
Jetzt ist es so weit, es ist November und hab nach 1.5 Monaten ein Brief von Rechtsanwalt bekommen. Was soll ich machen?
Jetzt meint er, dass ich ihn betrogen habe und Gelderstattung anbieten muss, obwohl in der Anzeige stand, dass ich die Gewährleistung und Gelderstattung ausschließe. Dann hab ich ihm angeboten, das er den Laptop zurückverschickt, jedoch hat die originale Verpackung entsorgt und meint, dass er ihn nutzt.
Jetzt ist es so weit, es ist November und hab nach 1.5 Monaten ein Brief von Rechtsanwalt bekommen. Was soll ich machen?
Antworten (2)
Wer auf IBÄH Kleinanzeigen rummacht und nicht WARE GEGEN GELD sondern mit Versand arbeitet (besonders bei hochpreisigen Geschichten) hat die Kontrolle über sein Leben verloren.
Es ist nicht verboten, etwas zu einem höheren Preis zu verkaufen, als es gekauft wurde. Im Gegenteil, ganze Händlergenerationen leben davon. Also sei ganz gelassen, das alleine ist definitiv kein Betrug.
Du hast ein Angebot gemacht, er hat es angenommen. Das ist ein gültiger Vertrag und in D herrscht Vertragsfreiheit.
Was ich nicht so ganz verstanden habe ist, ob Du Dein Geld schon bekommen hast. Wenn ja, ist alles gut.
Auf den Anwalt musst Du gar nicht reagieren. Solltest Du eine Rechtschutzversicherung haben, würde ich die informieren und mich dann zurücklehnen. Interessant wird es erst, wenn etwas von Seiten eines Gerichts kommt. Dann wird es Zeit für eine Reaktion, für einen Anwalt, denn unwidersprochen kann auch durch Fristversäumnis aus Unrecht Recht werden.
Du hast ein Angebot gemacht, er hat es angenommen. Das ist ein gültiger Vertrag und in D herrscht Vertragsfreiheit.
Was ich nicht so ganz verstanden habe ist, ob Du Dein Geld schon bekommen hast. Wenn ja, ist alles gut.
Auf den Anwalt musst Du gar nicht reagieren. Solltest Du eine Rechtschutzversicherung haben, würde ich die informieren und mich dann zurücklehnen. Interessant wird es erst, wenn etwas von Seiten eines Gerichts kommt. Dann wird es Zeit für eine Reaktion, für einen Anwalt, denn unwidersprochen kann auch durch Fristversäumnis aus Unrecht Recht werden.