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Gast

Verkaufer Wohnwagen nicht abgeholt wer trägt Kosten

Ich habe meinen Wohnwagen verkauft der keufer wollte ihn abholen und jetzt will die Gemeinde das ich ihn abholen
Frage beantworten Frage Nummer 3000125086 Frage melden

Antworten (6)
dschinn
Hast du den Anhänger nicht abgemeldet?
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StechusKaktus
Es ist derjenige zuständig, der die Nutzen und Lasten trägt.
Wer das ist, wird im Kaufvertrag vereinbart. Üblicherweise wird ein Übergang von Nutzen und Lasten zum Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung vereinbart. Üblicherweise bestätigt der Käufer dem Verkäufer bei der Geldübergabe auch, dass er den Kaufgegenstand erhalten hat (zum Beispiel durch die Übergabe der Schlüssel).

Also:
1. Genaues steht in deinem Kaufvertrag
2. wenn der Käufer dir das Geld schon gegeben hat, so ist er für die Abholung verantwortlich
3. Den Nachweis beim Amt führst du durch die Vorlage des Kaufvertrags und die Übernahmebestätigung.
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Skorti
@Stechus, glaubst du wirklich, dass ein Gast, der solche Probleme mit dem Schreiben hat, einen Kaufvertrag und eine Übernahmebestätigung vorlegen kann?
Ein Kaufvertrag kann ja gerade noch so sein, obwohl ich auch damit nicht wirklich rechne, aber eine Übernahmebestätigung? Never.
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StechusKaktus
Gut. Du hast Recht. Machen wir es einfacher:

Lieber Verkäufer,
lege dem Amt die Quittung für den Geldeingang vor und versichere glaubwürdig, dass du den Schlüssel für den Wohnwagen übergeben hast.

Geht beides nicht, schaff das Ding weg!
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micle
Wenn Du dich nicht um die Ummeldung gekümmert hast und noch als Halter eingetragen bist, wovon auszugehen ist, nachdem die zuständige Behörde auf dich zugekommen ist, dann bist du zunächst in der Verantwortung den Wagen zu entfernen.
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Skorti
@Stechus,
okay, ein letztes.
Wer hat nach einer "Geldübergabe" die Quittung? Duck ...

Aber irgendeinen Vertrag muss es doch geben.

Ich anstelle des Gastes hätte ansonsten jetzt Geld und einen Wohnwagen.
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