Verkehrsberuhigte Zone. Innerhalb davon: Rechts vor links auch bei abgesenktem Bordstein (wegen Regenwasser) ?
Antworten (4)
Ein Bordstein, wenn es denn einer ist, begrenzt eine Straße, wer demnach, ob von links oder von rechts, über den Bordstein auf eine Straße einbiegt, kommt nicht von einer Straße, sondern vpn einem privaten Grundstück, aus einer Zufahrt oder einem Privatweg. Es wäre mir neu, wenn man in diesem Fall vorfahrtberechtigt wäre.
Aufgrund der präzisen Fragestellung möchte ich nicht ausschließen, dass ich die geschilderten Gegebenheiten evtl. vollkommen falsch verstanden habe.
Sollte der Bordstein eine Rinne sein, dann sieht das ganz anders aus.
Aufgrund der präzisen Fragestellung möchte ich nicht ausschließen, dass ich die geschilderten Gegebenheiten evtl. vollkommen falsch verstanden habe.
Sollte der Bordstein eine Rinne sein, dann sieht das ganz anders aus.
Ein abgesenkter Bordstein hat mit ca. 2 cm Höhe wohl kaum einen nennenswerten Einfluss auf Regenwasser.
Wer über einen solchen Bordstein in eine Straße einbiegt, hat keine Vorfahrt, kein rechts-vor-links. In Spielstraßen gibt es das öfter.
So ein Bordstein unterscheidet sich schon sichtbar von einer Wasserrinne...
Wer über einen solchen Bordstein in eine Straße einbiegt, hat keine Vorfahrt, kein rechts-vor-links. In Spielstraßen gibt es das öfter.
So ein Bordstein unterscheidet sich schon sichtbar von einer Wasserrinne...