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Verlustausweiswung nicht vermietbarer Wohnungen

Vor einiger Zeit las ich, dass ein Münchner Vermieter seine nicht vermietbare Wohnung als Verlust geltend gemacht gemacht. Angeblich hat sein Finanzamt sich nach Jahren geweigert und gefordert hat, dass er eine Miete korrigiert. Wie ging der Streit endgültig aus? Können auch in Ballungszentren auch heute noch Verlustzuweisungen für nicht vermietbarer Wohnung geltend gemacht werden?
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