Versteuerung
Meine Lebenspartnerin wohnt in meinem Haus und überweist mir monatlich 1'200.- auf mein Konto für das Wohnen, Nebenkosten und den Haushalt, ohne ein Mietvertrag. Muss ich diesen Betrag als Einkommenssteuer betrachten, obwohl es sich nur um das Teilen der Kosten handelt?
Antworten (5)
Wenn das Haus Dir allein gehört, müssen für das Wohnen keine Kosten geteilt werden. Wenn Du noch abbezahlen musst, sind es Mieteinnahmen, weil Deine Lebenspartnerin durch ihre Zahlungen keinen Eigentumsanteil erwirbt. Den streichst Du Dir ein.
Es wäre lächerlich, mit seiner Lebensgefährtin für den gemeinsamen Haushalt einen Mietvertrag abzuschließen. Niemand macht das. Also alles normal.
Genauso normal ist, dass Lebensgefährten die Kosten teilen, inklusive einer möglichen Annuität für das Haus, ganz egal, ob nur einer eingetragen ist oder beide. Das ist nur interessant am Ende der Beziehung und führt dort oft zu Streit - aber bis dahin ist alles ok.
Du befindest Dich also in bester Gesellschaft, das Finanzamt interessiert sich nicht dafür (und wenn es anders wäre, könntest Du hier die damit verbundenen Kosten gegenrechnen und kämst auch wieder auf Null)
Genauso normal ist, dass Lebensgefährten die Kosten teilen, inklusive einer möglichen Annuität für das Haus, ganz egal, ob nur einer eingetragen ist oder beide. Das ist nur interessant am Ende der Beziehung und führt dort oft zu Streit - aber bis dahin ist alles ok.
Du befindest Dich also in bester Gesellschaft, das Finanzamt interessiert sich nicht dafür (und wenn es anders wäre, könntest Du hier die damit verbundenen Kosten gegenrechnen und kämst auch wieder auf Null)
Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft. Wäre sie mit Dir verheiratet, wäre das selbstverständlich. Ich gehe davon aus, dass sie bei diesem Betrag berufstätig ist,
Wenn die Kosten für das Wohnen nur geteilt werden, ist das kein steuerpflichtiges Einkommen, weil Du dabei keinen Gewinn erzielst.