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Gast

Verträge ohne Unterschrift gültig???

Infoscore Forderungsmanagement GmbH stellt Forderung von momentan noch 99,16€ von 1&1 ( Marke GMX ) weil ich angeblich einen Vertrag abgeschlossen haben soll welcher ohne Unterschrift gültig ist. Dabei gibt es nur das Problem daß ich nichts davon weiß. Soll man darauf zahlen oder welchen Schritt soll ich machen daß ich da möglichst kostenlos rauskomme? Wie kann sowas in einem angeblichen Rechtsstaat gültig sein oder hat da einer der Gesetzgeber die Hand aufgehalten und verdient mit??? Jemand hat mir erzählt daß es hinter manchen Werbungen versteckte Buttons gibt die man unbewußt anklickt. Ist das nicht Betrug???
Frage beantworten Frage Nummer 3000054822 Frage melden

Antworten (5)
status-quo-fan
Allerdings scheint Infoscore eine schon etwas besondere Firma zu sein!

Gockel mal "Erfahrungen" mit denen.
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umjo
Auch ein Inkassounternehmen kann nur wirksam fordern, wenn ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Gerichtsurteil oder Vollstreckungsbescheid.
Gast schweigt sich hierzu aber aus ("...dass ich nicht davon weiß..." bezieht sich ja wohl auf den vermeintlichen Vertragsschluss ohne Unterschrift).
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status-quo-fan
Beim Vollstreckungsbescheid kommt allerdings der "Vollstrecker", nämlich der Gerichtsvollzieher.

Da hat das Inkassounternehmen nichts mehr mit zu tun!

Das Inkassounternehmen wird bei angeblich fällig gestellten Forderungen tätig - also außergerichtlich.

Wie schon beschrieben, ist es bei unberechtigten Forderungen wirklich sinnvoll, auf den Mahnbescheid zu warten und dann Widerspruch einzulegen.
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umjo
Völlig richtig, status-quo-fan. In allen Punkten.

Meine Intention war auch nur, für Gast klar darzustellen, dass auf eine 'Forderung' eines Inkassounternehmens erst einmal nicht gezahlt werden sollte, bevor nicht eine rechtskräftige Titulierung vorliegt.

Übrigens, Gast: ja, wir leben in einem Rechtsstaat (ohne Dein 'angeblich'!)
Und der Gesetzgeber hat dabei auch nicht 'die Hand aufgehalten und will mitverdienen'.

Wie Status-quo-fan bereits schrieb: Füße still halten, Mahnbescheid oder Klageschrift abwarten, und dann aber Widerspruch (bei Mahnbescheid), bzw. Klageerwiderung bei Klageverfahren (Anwalt!). Deutlich dokumentierte Fristen einhalten!!
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status-quo-fan
umjo, tut mir leid - Antwort ist im falschen thread!!
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