Vertrauensbruch seitens des Anwaltes
In einer Rechtsstreitigkeit hat der Anwalt des Klägers einem unbeteiligten Dritten Akteneinsicht gewährt. Der Kläger erfuhr erst nach einem jahr von dem Dritten davon.
Ist dies mit dem Standesrecht vereinbar?
Ist dies mit dem Standesrecht vereinbar?
Antworten (7)
notrmalerweise sind Akten von anwälten genauso vertraulich wie Akten beim Doc. Also Bruch der Schweigepflicht -> Anderer Anwalt und Klage einreichen.
nein, warum? Ich zitiere mal den ersten Treffer bei google: Das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt ist verfassungsrechtlich besonders geschützt. "Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege", bestimmt § 1 BRAO. Der Anwalt und dessen Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht und haben ein Aussageverweigerungsrecht. Damit ist alles gesagt. Akteneinsicht durch einen Dritten ist nicht statthaft.
@hphersel: Ruhig bleiben. Ich fragte das nicht, weil die Aussage in deiner Antwort falsch ist, sondern ... Naja, dann lies doch selbst. Ich hatte extra 2 Smylies angehängt, damit du das auch richtig verstehst.
Vielleicht ist es heute zu kalt für mein Gehirn, um ans Arbeiten zu kommen, aber ganz klar ist mir immer noch nicht, was Du meinstest. Solltest Du Dich über meinen "abgehackten" Schreibstil gewundert haben? Der lag daran, dass nicht nur keinen Restalc hatte, sondern auch keine Zeit für eine ausführlich ausformulierte Antwort....
Das kommt darauf an, ob du Stress und Hektik als schlimm definierst oder nicht.
Das Positive ist: auch solche Tage gehen vorbei...
PS: Sagt Dir das amerikanische Wort "FUBAR" etwas? Das beschreibt meinen bisherigen Tag recht treffend... ☺☺☺
Das Positive ist: auch solche Tage gehen vorbei...
PS: Sagt Dir das amerikanische Wort "FUBAR" etwas? Das beschreibt meinen bisherigen Tag recht treffend... ☺☺☺