Maya Heinrich
Von welchen Stellen müssen Abwassergruben auf dem eigenen Grundstück genehmigt werden?
Antworten (3)
Das fällt unter den Begriff "Kleinkläranlage". Eine Kleinkläranlage muss von der Unteren Wasserschutzbehörde, die für Ihr Grundstück zuständig ist, genehmigt werden. Auch die baurechtlichen Anforderungen dafür sind mit dieser Behörde abzuklären (§ 58 Landeswassergesetz).
So weit ich weiß muss man dafür bei der Unteren Wasserbehörde eine sogenannte "Wasserrechtliche Erlaubnis" einholen. Das geht aber nur mit Einverständniserklärung des Bürgermeisters der entsprechenden Kommune. Für die Genehmigung müssen Informationen über die Anlage und ein Grundstücksplan eingeschickt werden.
Mir kommen da eigentlich nur zwei wesentliche Ämter in den Sinn. Das Vermessungsamt und das Katasteramt. Sollte die Abwassergrube bereits auf dem Grundstück befindlich sein und keine Genehmigung zum Bau vorgelegen haben, kann es sein, dass ein Rückbau verordnet wird.