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Gast

Vorsorgevollmacht über Tod hinaus

Das Pflegeheim erkannt Vorsorgevollmacht nach dem Tod nicht an und besteht auf einen Erbschein. Das Nachlassgericht sagt aber, eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus reicht aus um die restliche Rente auszuzahlen.
Frage beantworten Frage Nummer 3000112614 Frage melden

Antworten (2)
Skorti
Interessant. Hätte ich nie gedacht.
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StechusKaktus
Ich habe das gar nicht verstanden. Trotz miracle morning.
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