Wann gibt es eine kostenlose Rechtsberatung
Kostenlose Rechtebratung wegen einem eingetragenden Recht im Grundbuch
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Voraussetzung für die Gewährung von Beratungshilfe ist, dass der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. Einzusetzendes Einkommen = Bruttoeinkommen abzgl. Steuern, Vorsorgeaufwendungen und Werbekosten, abzgl. Freibeträge (400,- Euro für die antragstellende Partei und ihren Lebenspartner sowie ein Unterhaltsbeitrag zwischen 237,- und 320,- € für jede weitere unterhaltsberechtigte Person, z.B. jedes Kind, zusätzlich 182 Euro für die erwerbstätige Partei; Stand: 30.03.2011) sowie abzgl. der gesamten Wohnkosten einschließlich Heizung. Quelle