Frage stellen
Gast

Wann gibt es eine kostenlose Rechtsberatung

Kostenlose Rechtebratung wegen einem eingetragenden Recht im Grundbuch
Frage beantworten Frage Nummer 27637 Frage melden

Antworten (2)
Kyrill
Voraussetzung für die Gewährung von Beratungshilfe ist, dass der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. Einzusetzendes Einkommen = Bruttoeinkommen abzgl. Steuern, Vorsorgeaufwendungen und Werbekosten, abzgl. Freibeträge (400,- Euro für die antragstellende Partei und ihren Lebenspartner sowie ein Unterhaltsbeitrag zwischen 237,- und 320,- € für jede weitere unterhaltsberechtigte Person, z.B. jedes Kind, zusätzlich 182 Euro für die erwerbstätige Partei; Stand: 30.03.2011) sowie abzgl. der gesamten Wohnkosten einschließlich Heizung. Quelle
Melden
Kyrill
Ergänzungen:
1. Mit 10€ Eigenanteil mußt du schon rechnen.
2. In den Bundesländern Bremen und Hamburg gibt es keine Beratungshilfe, sondern eine öffentliche Rechtsberatung.
Melden