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Lucasweißenicht

Wann gilt französisches Erbrecht, und wann gilt deutsches?

Wenn ich ein Ferienhaus in Frankreich habe, aber mein Hauptwohnsitz in Deutschland ist, gilt dann französisches oder deutsches Erbrecht?
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Antworten (8)
FrankePOTTA2
Dann gilt Deutsches. Davon gehe ich jedenfalls aus, kann aber - beispielsweise bei Gebäuden unter Denkmalschutz, bei speziellen Verträgen - auch andersartig sein. Jedenfalls kommt es hier maßgeblich auf den Staatsbürgerstatus an, aber informiere dich mal.
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Heraklit1970
Da jeder ein ganz sicheres "Möglicherweise" von sich gibt, am Besten einen Fachanwalt für Erbrecht fragen.
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Frank Hahn
Da sind sich französisches und deutsches Recht nicht ganz einig. Bei den Franzosen gilt: Es gilt das Staatsrecht, wo der ERblasser zuletzt seinen offiziellen Wohnsitz hatte. Ausnahme sind Immobilien: Da ist dre Lageort entscheidend. In Deutschland wiederum ist die Staatsangehörigkeit entscheidend und nicht, wo Du das Objekt hast. Deshalb kabbeln sich die Gerichte da schon mal.
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Cornelia Kuhn
Hallo, das ist gar keine so leichte Frage ;-) Erbrecht kann ganz schön kompliziert sein... MEines Wissens nach gilt das Erbrecht des Landes, dessen Staatsangehöriger der Erblasser war. Wenn Du also deutscher Staatsbüger bist, gilt wohl auch das deutsche Erbrecht.
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carassius
Bei grenzüberschreitenden Steuerfragen kommst es immer darauf an, ob zwischen den beiden Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht und was genau darin geregelt ist. Solche Fragen sollte man unbedingt im Vorfeld klären, denn es kann bei einer unglücklichen Konstellation passieren, dass die Steuer in beiden Ländern erhoben wird.

Die Erbschaftssteuer ist erst seit 2009 im Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich - Deutschland erfasst. Wenn der Erbfall älter ist, kann es sein, dass die Erbschaftssteuer in beiden Ländern erhoben wird.

Siehe: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_74262/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/Abt__IV/dba/039__1,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
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mantrid
Das Erbrecht richtet sich nach dem Wohnsitz des Erblassers, das Erbsteuerrecht üblicherweise nach dem des Erben. In diesem Fall dürfte daher das deutsche Erb- und Steuerrecht greifen. Ob es in Frankreich noch eine gesonderte steuerliche Erfassung für in Frankreich vererbte Vermögenswerte gibt, weiß ich nicht.
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bh_roth
Viel Unsinn wird hier geschrieben. Richtig ist, wenn du als Deutscher in Frankreich eine Immobilie besitzt, gilt französisches Erbrecht. Dabei ist es ganz egal, wo dein Hauptwohnsitz ist. Und das französische Erbrecht ist ein ganz Merkwürdiges. So hat der französische Staat bei einer Immobilie automatisch ein Vorkaufsrecht.
Man könnte selbst darauf kommen, denn beim Kauf der Immobilie hast du ja einen Vertrag bei einem französischen Notar geschlossen oder?
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nataly22
" Grundsätzlich bestimmt sich die gesetzliche wie gewillkürte Erbfolge nach dem Recht des Staates, dessen Angehöriger der Erblasser bei seinem Tode war. Bei mehreren Staatsangehörigkeiten geht die Deutsche einer anderen vor, im Übrigen ist diejenige maßgebend, zu der der Erblasser den engeren Bezug - etwa durch den Wohnort - hatte.

Dieser Grundsatz wird praktisch jedoch oft durchbrochen, wenn Immobilien im Ausland vererbt werden, da viele Rechtsordnungen (etwa die Frankreichs) für die Immobilien das Recht des Staates anwenden, in dem sich diese befinden. In diesem Falle findet eine Nachlassspaltung statt, sodass das bewegliche Vermögen des Erblassers nach dem Recht seines Heimatlandes vererbt wird, das unbewegliche Vermögen nach dem Recht des Belegenheitsstaates."
Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge
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