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Leistungszuschläge werden Dir nur dann gewährt, wenn Du unter Tage (ständige Arbeiten) mindestens 6 Jahre gearbeitet hast. Für jedes volle Jahr derartiger Arbeiten werden Dir zusätzlich Entgeltpunkte angerechnet. Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon http://bit.ly/my9SX3
Leistungszuschläge sind Bestandteile der Renten (z. B. der Bergmannsrente) knappschaftlich organisierter Rentenversicherungen. Voraussetzung für den Zuschlag ist, dass der Versicherte mind. 6 Jahre lang ständig unter Tage gearbeitet hat. Wie viele Entgeltpunkte nach Ablauf der 6 Jahren der Versicherte zusätzlich erwarten kann, ergibt sich aus § 85 des VI. Sozialgesetzbuches.