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Gast

Wann ist Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott und Beihilfe zum Bankrott verjährt?

Wann darf man ungeschoren aus dem Urlaub zurückkehren, wenn man verurteilt wurde?
Frage beantworten Frage Nummer 3000120718 Frage melden

Antworten (9)
Alienne
Ich finde, du solltest sofort aus dem Urlaub zurückkehren, damit du nicht ungeschoren davon kommst und verurteilt wirst.
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Cheru
Wie so oft hilft ein schneller Blick ins Gesetz:

§79 StGB ist leicht im Internet zu finden und bestimmt die Verjährungsfristen nach einem ergangenen Urteil.

Unabhängig von der rechtlichen Verjährung solltest Du aber bedenken, dass Gläubiger mit Kontakten nach Osteuropa und auf den Balkan ein wesentlich längeres Gedächtnis haben könnten.
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DerDoofe
Ob die verhängte Strafe verjähren kann, hängt zunächst vom Urlaubsland ab. Verjähren geht nur, wenn dieses Land 1. kein Auslieferungsabkommen mit Deutschland hat und es dir 2. eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Bei den geschilderten Tatvorwürfen ergeht ganz sicher ein internationaler Haftbefehl. Es könnte auch bereits für eine Zielfahndung reichen. Das BKA hat zu diesem Zweck eine Spezialtruppe, die ausgesprochen erfolgreich ist.
Die Methode "Ich mach' nach Malle und warte ab ...", funktioniert höchstens bei Schwarzfahrern und Eierdieben.
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DerDoofe
ing937, liest du dir den Schwachsinn überhaupt durch, den du hier verbreitest?
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elfigy
Ich suche und suche und suche - vergeblich - in der Antwort von ing nach dem vom Doofen erwähnten Schwachsinn.
Nix zu finden, weil keiner da ist.
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elfigy
Der Hinweis auf den entsprechenden Paragraphen, wie es Cheru und ing oben schreiben, reicht in diesem Fall als hilfreiche Antwort vollkommen aus.
Keiner kennt das Urteil und offenbar weiß der Gast in welchem Land er vor einer Verhaftung sicher ist.
Und wenn der Gast jetzt weiß, wo er suchen muss und herausfindet, wie lange er wegbleiben kann, kann er danach unbesorgt wieder einreisen.

Aber haut euch die Vermutungen und wenn’s und aber um die Ohren.
Ihr braucht das offensichtlich
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StechusKaktus
Nachdem die in der Frage genannten Straftaten ziemlich genau dem entsprechen, weswegen die Schlecker-Kinder (nicht zu verwechseln mit den Schlecker-Frauen) verurteilt wurden und auch ein zeitlicher Zusammenhang da ist, darf man wohl getrost davon ausgehen, dass die Frage darauf abzielt und damit die Vollstreckungsverjährung gemeint ist.

Die Frage lautet also sinngemäss: Wenn die Schlecker-Kinder ein paar Jahre nach Südamerika abhauen und sich nicht einfangen lassen, ab wann können sie wieder nach Deutschland und den Strafverfolgungsbehörden eine lange Nase zeigen?

Was ich nicht gefunden habe ist, ob ein internationaler Haftbefehl die Verjährung hemmen würde. Hat das einer von euch gesehen?
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elfigy
Um die Frage zu beantworten:
Die Frist für die Vollstreckungsverjährung beginnt ab dem Tag, an dem das Urteil rechtskräftig ist.
Sie beträgt:
Geld­strafe bis 30 Tages­sätze 3 Jahre
Freiheits­strafe bis zu einem Jahr oder Geld­strafe über 30 Tages­sätze 5 Jahre
Freiheits­strafe über 1 Jahr und bis 5 Jahre 10 Jahre
Freiheits­strafe über 5 und bis 10 Jahre 20 Jahre
Freiheits­strafe über 10 Jahre 25 Jahre
lebenslange Freiheits­strafe nie.
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StechusKaktus
@ing: Du hattest oben ja etwas Ähnliches geschrieben, nämlich, dass die "Verjährungsfrist auf Antrag verlängert werden kann".
Ich kenne es von Forderungen, deren Verjährung gehemmt werden kann (z.B. wenn man sich ein Schuldanerkenntnis unterzeichnen lässt).

Wo hast du das mit dem Antrag gesehen?
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