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In welchen Fällen wird Gerichtskostenbeihilfe gestattet? Welche Kriterien müssen erfüllt sein?
Antworten (3)
Theoretisch kann jede Person, natürliche oder juristische, einen Antrag auf Unterstützung bei den Gerichtskosten stellen. Jedoch gewährt wird dieser Antrag nur, wenn das Gerichtsverfahren hinreichend Aussicht auf Erfolg hat und wenn der Antragsteller wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Gerichtskosten zu tragen.
Im Grunde hat jeder Anspruch auf diese Beihilfe, der nicht genügend GEld hat, um sich selbst das Verfahren zu leisten. In Einzelfällen kann aber entschieden werden, dass die Aussicht auf ERfolg zu gering ist, dann wird vom Verfahren abgeraten und nicht gezahlt. Es sei denn, man hat keine Wahl.
Nun, die wird erfüllt, wenn Bedürftigkeit festgestellt wird. Diese steht fest, wenn man nicht individuell fähig ist, die Kosten zu tragen, das ist dann abhängig von deinem Einkommen, Familienstand und von einer eventuellen Schuldenlos. Du solltest dich auch kooperativ verhalten.