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Warum immer gleich zum Anwalt?

Bisher hatte unser Vermieter einen Gestattungsvertrag mit einem Kabelanbieter (Fernsehen). Dieser Vertrag läuft zum Jahresende aus. Der neu verhandelte Vertrag gibt dem Kabelanbieter das Recht generell alle Wohungen mit Kabel-TV zu versorgen. Diese Kosten werden ab 01.01.16 auf die Nebenkosten umgelegt. Obwohl die Kosten daurch für mich sinken, frage ich mich ob es hier nicht auch einer Änderung bzw. Ergänzung des Mietvertrages bedarf. Derartige Kosten sind bis dato nicht enthalten. Erfolgt hier eine Zwangsabgabe ähnlich der GEZ?
Frage beantworten Frage Nummer 3000019225 Frage melden

Antworten (5)
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@Amos, recht einfach zu erklären. Bisher hatte ich einen privaten Vertrag mit dem Kabelanbieter. Dieser wird automatisch zum 31.12. gekündigt. Gezahlt habe ich monatlich ca. 15 €. Ab 01.01.16 werden die Kosten durch den neuen Vetrag um 6 € gesenkt. Aber ALLE Mieter müssen nun durch die Umlegung aus die Betriebskosten diese Gebühren zahlen, egal welchen Anbieter sie bisher nutzten.
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Amos, ich verstehe die Frage so, daß fhainer bisher Kabel benutzt andere aber nicht. Da jetzt der Betrag auf mehrere umgelegt wird können die Kosten sinken.
Es gibt aber ein BGH Urteil welches besagt, daß jeder Nutzer selbst bestimmen kann auf welchem Weg er Informationen (Fernsehen) kommt. Ging auch darum, ob eine Satelittenschüssel verboten werden kann. Heute kann man auch über das Internet Fernsehsender empfangen usw. usf.
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hab gerade ein "zu" gefunden.
..... zu Informationen........
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micle
Amos, die Kosten sinken, wenn der Individualvertrag des Fragestellers mit dem Kabelanbieter teurer ist, als der neue Sammelvertrag des Kabelanbieters mit dem Vermieter. Im ersten Fall sind die Kosten für die Nutzung des Kabelanschlusses nicht in den NK enthalten, im zweiten Fall schon. Interessanter ist die Frage, ob der Vermieter den Mieter ohne Änderung des Mietvertrags zur Zahlung der Kabelgebührt verpflichten darf. Ich halte dies zumindest für strittig, da der Mieter möglicherweise überhaupt kein Interesse am Bouquet des Kabelanbieters hat und seine Medieninhalte via SAT, DVBT oder DSL-Streaming bezieht.
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@miele, prima du hast es verstanden!
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